In einem Dielsdorfer Wohnblock eskaliert ein Streit zwischen zwei Frauen. Das Bezirksgericht entscheidet darüber – und befindet eine der beiden für schuldig.
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Das Bezirksgerichtsgebäude in Dielsdorf. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Frauen eskaliert komplett.
  • Am Ende landen beide als Beschuldigte vor Gericht.
  • Verurteilt wurde schlussendlich jedoch nur eine der beiden ehemaligen Nachbarinnen.
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In einer dramatischen Auseinandersetzung zwischen zwei ehemaligen Nachbarinnen musste das Bezirksgericht Dielsdorf urteilen. Darüber berichtet der «Zürcher Unterländer».

Die beiden Frauen, die einst sogar eine Freundschaft pflegten, lieferten sich einen erbitterten Streit, der sogar in physischer Gewalt mündete. So habe die eine die andere mehrfach geschlagen und ihr sogar an den Haaren gezogen.

Kaltes Verhältnis – Akteurinnen dürfen sich nicht sehen

Die Hauptakteurinnen dieses Dramas sind eine 42-jährige Slowenin und eine etwas ältere Schweizerin. Vor Gericht durften die zwei Protagonistinnen persönlich nicht aufeinandertreffen, so sehr waren die Feindseligkeiten schon fortgeschritten.

Eskaliert war der Streit laut der Zeitung im April 2022. Im Treppenhaus des gemeinsamen Wohnblocks soll die Slowenin die Schweizerin mit einem Teller voller Eiswürfel abgeworfen haben. Danach sei das flüchtende Opfer weiter attackiert worden. Unter anderem waren eine Augapfelverletzung und ein Schleudertrauma das Resultat.

Angebliches Kinderfoto liess Konflikt eskalieren

Das schlechte Verhältnis zwischen den beiden Frauen rührt daher, dass die Kinder der Slowenin andauernd bei der Schweizerin geklingelt hätten. Daraufhin sei es zum Kontaktabbruch gekommen.

Laut der Beschuldigten war der Auslöser der späteren Situation ein angebliches Foto, das von den Kindern der Slowenin gemacht wurde. Die Gegenseite bestreitet, dass auf besagtem Foto die Kinder zu sehen seien.

Nach dem Vorfall im Treppenhaus soll es noch zu Beleidigungen vonseiten der Slowenin gekommen sein.

Slowenin verurteilt – Schweizerin freigesprochen

Am Ende verurteilte das Gericht die slowenische Frau, die bereits vorbestraft war, wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung.

Warst du schon mal in einen Nachbarschaftsstreit verwickelt?

Sie muss nun eine Geldstrafe von 1200 Franken bezahlen und bekam zusätzlich eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten aufgebrummt. Obendrauf kommen noch insgesamt 2730 Franken Schadenersatz und Genugtuung.

Die Schweizerin, die ebenso wegen Beleidigung und Tätlichkeit angeklagt war, wurde gemäss «Zürcher Unterländer» freigesprochen. Noch sind diese Urteile nicht rechtskräftig und können an das Obergericht weitergezogen werden.

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