Stadt Luzern

DNA des Täters im Vergewaltigungsfall von Emmen wird ausgewertet

Keystone-SDA
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Luzern,

Die DNA des Täters im Vergewaltigungsfall von Emmen LU von 2015 wird ausgewertet. Ob sich dadurch neue Ermittlungsansätze ergeben würden, werde sich zeigen.

DNA
Mit dem Inkrafttreten des revidierten DNA-Profilgesetzes per 1. August wird die DNA des Täters im Falle der Vergewaltigung einer 26-jährigen Velofahrerin in Emmen LU von 2015 neu ausgewertet. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DNA des Täters im Vergewaltigungsfall von Emmen LU von 2015 wird ausgewertet.
  • Noch steht nicht fest, ob sich dadurch neue Ermittlungsansätze ergeben.

Die DNA des Täters im Vergewaltigungsfall von Emmen LU von 2015 wird ausgewertet. Dies ist dank des Inkrafttretens des revidierten DNA-Profilgesetzes per 1. August möglich. Ob sich dadurch neue Ermittlungsansätze ergeben würden, werde sich zeigen.

Dies teilte die Luzerner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag mit. Der Vergewaltigungsfall von Emmen hatte im Juli 2015 schweizweit für Schlagzeilen gesorgt: Eine damals 26-jährige Frau war an der Reuss vom Velo gerissen und in einem nahen Waldstück vergewaltigt worden.

Neue Methoden der DNA-Spurenlesung

Am Tatort wurde die mutmassliche DNA des Täters sichergestellt. Doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen.

Seit dem 1. August steht den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz mit dem revidierten DNA-Profilgesetz nun aber die Methode der DNA-Phänotypisierung zur Verfügung. Neu können aus DNA-Spuren von einem Tatort äusserliche Merkmale des Spurenlegers herausgelesen werden.

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