Dublinverfahren: Kantonen droht Subventionsstopp
Das Wichtigste in Kürze
- Das Sem gibt bekannt, welchen Kantonen ein Subventionsstopp droht.
- Diese müssen dafür sorgen, dass abgewiesene Asylsuchende fristgerecht ausgewiesen werden.
- Vor allem die Kantone Waadt, Neuenburg und Genf stehen am Pranger des Bundes.
Erstmals weist das Staatssekretariat für Migration (Sem) aus, welchen Kantonen die Subventionen gestrichen werden, wenn diese im Rahmen des Dublin-Verfahrens unbegründet Asylsuchende nicht rechtzeitig ausweisen. In der aktuellen Statistik weist das Sem 167 solcher Fälle aus – 143 davon betreffen drei Westschweizer Kantone.
Namentlich die Waadt mit 93 Fällen, Neuenburg (29) und Genf (21) stehen besonders am Pranger des Bundes. Ebenfalls stärker betroffen ist das Wallis mit 11 weiteren Fällen. Die Zahlen stammen aus der Sem-Auswertung für den Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018, wie das Sem am Freitag mitteilte.
Neu publiziert das Sem einmal jährlich alle Dublin-Fälle, für die den entsprechenden Kantonen die Streichung der Bundespauschalen droht. Denn die Kantone müssen dafür sorgen, dass abgewiesene Asylsuchende die Schweiz fristgerecht verlassen. Dabei lässt sich jedoch nicht genau beziffern, um wie viel Geld pro Asylsuchendem es geht. Es können jedoch schnell über 20'000 Franken pro Person und Jahr werden.
Denn die Zahlungen des Bundes an die Kantone sind am Prozess ausgerichtet, den der einzelne Asylsuchende durchläuft. So gibt es eine Globalpauschale 1, Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene von 1500 Franken pro Monat; die Globalpauschale 2 von ebenfalls 1500 Franken pro Monat ist für Sozialhilfe für Flüchtlinge gedacht.
Darüber hinaus richtet der Bund eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene aus und eine einmalige Nothilfe von 6000 Franken pro Person. «Die Subventionsstreichungen beginnen bei der Globalpauschale 1 und kumulieren sich je nach Status der jeweiligen Personen», führt Sem-Sprecherin Katrin Schmitter gegenüber Keystone-SDA aus.
Kantone haben 6 Monate Zeit
Auch ob in diesen 167 Fällen die Subventionen überhaupt gestrichen werden, lässt sich derzeit noch nicht abschliessend sagen. In der Regel haben die Kantone für die Wegweisung 6 Monate Zeit; nach vier Monaten doppelt das Sem schriftlich nach. Die säumigen Kantone können ausserdem nachweisen, dass die Wegweisung aus objektiven Gründen nicht möglich ist. Insofern ist auch die Subventionsstreichung an einen Prozess gekoppelt.
Der Grund, warum gerade drei Westschweizer Kantone auffällig häufig mit nicht erfolgter Rückschaffung herausstechen, liegt darin, dass hier kantonale Bestimmungen und Gesetze mit denen des Bundes kollidieren.
Und der Grund, warum der Bund derart deutlich auf die fristgerechte Rückschaffung pocht, liegt darin, dass nach Ablauf der Frist der Bund für das Asylgesuch zuständig ist - und also die anfallenden Kosten übernehmen muss.