Stadt Zürich

EGMR heisst Beschwerde gegen Zürcher Polizeieinsatz gut

Keystone-SDA
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Zürich,

Eine Beschwerde gegen einen Polizeieinsatz in Zürich von 2011 wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gutgeheissen.

polizei zürich egmr
Die Polizei kesselte am 1. Mai 2011 in Zürich über 500 Personen ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat nun eine Beschwerde gegen den Polizeieinsatz gutgeheissen. (Archivbild) - sda - Keystone/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EGMR heisst eine Beschwerde gegen den Zürcher Polizeieinsatz am 1. Mai 2011 gut.
  • Damals wurden mehrere hundert Menschen eingekesselt.
  • Die Polizei habe die Rechte der beiden Betroffenen auf Freiheit und Sicherheit verletzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat eine Beschwerde gegen einen Polizeieinsatz am 1. Mai 2011 in Zürich gutgeheissen. Die Polizei kesselte damals mehrere hundert Personen ein, um eine illegale Kundgebung zu verhindern.

Laut der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat die Polizei die Rechte der beiden Betroffenen auf Freiheit und Sicherheit verletzt.

Die Schweiz wurde dazu verurteilt, beiden eine Entschädigung für immaterielle Schäden in Höhe von 1000 Euro sowie Kosten und Ausgaben in Höhe von insgesamt 10'000 Euro zu zahlen.

FCZ Polizei Zürich
Die Polizei in Zürich bei einem Einsatz (Symbolbild). - Keystone

Der Vorfall hatte sich am 1. Mai 2011 in Zürich ereignet. Die Polizei hatte damals die Demonstranten eingekesselt.

Die beiden Beschwerdeführer wurden daraufhin festgenommen und bis zum Abend inhaftiert. Nach einer eingehenden Identitätsprüfung wurden sie wieder freigelassen.

Nachdem sich die beiden Demonstranten vergeblich bis vor Bundesgericht gewehrt hatten, wandten sich sich daraufhin an den EGMR in Strassburg. Dort wurde ihre Beschwerde nun gutgeheissen.

Kommentare

Huldrych Ammann

Der EGMR gehört abgeschafft. Wir haben drei Instanzen in der Schweiz. Das reicht. All diese EGMR-Kuriositäten-Klagen sind überflüssig und entbehren jeglichen Zusatznutzen für die Gesellschaft. Das kostet bloss einen Haufen und beschäftigt die Juristen.

User #3826 (nicht angemeldet)

Dieses Urteil ist ein Skandal. Und zeigt eindrücklich, wie weltfremd gewisse sogenannte Richter und Gremien mittlerweile sind. Dieser sogenannte Gerichtshof ist typisch EU, die Interessen der normalen Bevölkerung sind da relativ irrelevant. Das Einkesseln ist das wirksamste Mittel bei Demos mit Straftaten. Wer an solchen Demos teilnimmt und sich auch dann nicht entfernt, wenn Straftaten begangen werden, muss mit Einkesseln rechnen, ist selbst schuld.

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