Heute steht ein ehemaliger UBS-Angestellter in Bellinzona vor Gericht. Ihm wird Verletzung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses sowie Geldwäscherei vorgeworfen.
Bundesstrafgericht in Bellinzona von vorne.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat sowohl den Antrag der UBS auf Einstellung als auch auf Sistierung des Verfahrens abgewiesen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der 45-jährige Mann soll Kundendaten an deutsche Behörden verkauft haben.
  • Heute beginnt in Bellinzona der Prozess gegen einen ehemaligen UBS-Angestellten.
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Am Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt heute Montag der Prozess gegen einen früheren UBS-Angestellten. Er soll Kundendaten an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft haben. Die Deliktsumme beträgt rund 1,45 Millionen Euro.

Vermutlich im Sommer 2012 soll der Ex-Banker mindestens 233 Kundendaten an die deutschen Behörden ausgehändigt haben. Dies geht aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervor. Sie beschuldigt den 45-Jährigen des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses und der Geldwäscherei.

Weil bei einer Hausdurchsuchung ausserdem verbotene Munition im Nachttisch des Angeklagten gefunden wurde, wird ihm auch unerlaubter Munitionsbesitz zur Last gelegt.

Zwischen 2005 und 2012

Die an Deutschland gelieferten Daten hat der Mann gemäss Bundesanwaltschaft in der Zeit vom Dezember 2005 bis Herbst 2012 an seinem Arbeitsplatz gesammelt. Im Computer-System und in physisch vorhandenen Unterlagen soll der Angeklagte gezielt nach den Berechtigten von Stiftungen recherchiert haben.

Aufgrund der erlangten Informationen führten die deutschen Behörden ab Mitte November 2012 bei mindestens 233 UBS-Kunden in Deutschland Hausdurchsuchungen oder Ermittlungen durch, schreibt die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage. Die Betroffenen meldeten sich bei ihrer Bank.

Über Pumuckel gestolpert

Besonderheiten in den gelieferten Daten führten gemäss Bundesanwaltschaft zum Angeklagten. Gewisse Informationen habe nur er gehabt. Bei der Lieferung des Berechtigten der Goldenen Pumuckel Stiftung habe der 45-Jährige ausserdem den Begünstigten der Pumuckel Stiftung angegeben. Und auf eben diesen Datensatz hatte nur er zugegriffen.

Als die Bundesanwaltschaft 2015 die deutschen Behörden rechtshilfeweise um Informationen zu einem Bankkonto des Angeklagten bei einer kleinen deutschen Bank bat, erhielt sie zunächst keine Antwort.

Nach mehrmaligem Nachhaken bekam die Bundesanwaltschaft gemäss Anklage ein Schreiben aus Deutschland. Darin wurde die Rechtshilfe mit der Begründung abgelehnt, dass das Ersuchen wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte.

Über das besagte Konto und ein weiteres soll das Entgelt für die Kundendaten gelaufen sein. Mit dem Geld soll der 45-Jährige ein Haus auf Mallorca gekauft und ein Jahr später wieder verkauft haben. Mit diesem Manöver sollte gemäss Bundesanwaltschaft die Herkunft des Geldes verschleiert werden.

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