Einbürgerung: Kanton stellt sich quer – Syrer verzweifelt

Marie Augustin
Marie Augustin

Weinfelden,

Für einen Syrer ist der Weg zur Einbürgerung im Kanton Thurgau ein Kampf: Die Justizkommission stellt sich trotz eines Urteils des Bundesgerichts quer.

Einbürgerung Beschluss Grosser Rat
Im Saal des Grossen Rates im Rathaus Weinfelden wird über die Einbürgerung von Talal Aldroubi entschieden. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 19 Jahren lebt Talal Aldroubi in der Schweiz und arbeitet für das Obergericht.
  • Das Bundesgericht fällte 2023 ein Urteil zugunsten seiner Einbürgerung.
  • Trotzdem empfiehlt die Justizkommission seinen Antrag zur Ablehnung.

Seit 13 Jahren arbeitet der Syrer Talal Aldroubi in der Schweiz als qualifizierter Dolmetscher für Behörden und das Obergericht.

Die Stadt Romanshorn, in der Aldroubi lange lebte, hatte dem Syrer vor Jahren die Einbürgerung versagt.

2023 entschied das Bundesgericht anders: Die Argumentation sei willkürlich und unhaltbar gewesen, Romanshorn solle Aldroubi das Gemeindebürgerrecht erteilen. Darüber berichtet die «Thurgauer Zeitung».

Aldroubis Problem sind seine Schulden: Beim Sozialamt Weinfelden hat er rund 11'500 Franken Schulden – wegen Alimentenbevorschussung.

Justizkommission bleibt bei altem Schulden-Grund

Aldroubi habe sich mit der Stadt Weinfelden TG vertraglich über die Rückzahlungsmodalitäten geeinigt, heisst es. Und auch einen Grossteil der Inkassohilfe habe er bereits beglichen. Doch die Ausstände wurden ihm nun trotzdem zum Verhängnis.

Denn: Trotz des Urteils stehen die Chancen für die Bewilligung seines Einbürgerungsgesuchs schlecht.

Vor dem Grossen Rat in Weinfelden

Dieser wird am 19. Februar beim Grossen Rat in Weinfelden diskutiert. Die Justizkommission empfahl den Antrag zur Ablehnung. Der Grund ist derselbe wie damals in Romanshorn: Es fehle dem Syrer wegen seiner Schulden an geordneten finanziellen Verhältnissen.

Syrer Einbürgerungsgesuch abgelehnt Schulden
Talal Aldroubi zog bereits vor das Bundesgericht – und bekam Recht. (Archivbild) - keystone

Anwalt: Kommission ignoriert Bundesrecht

Dass das Bundesgericht diese Begründung bereits für nichtig erklärte, interessiert die Justizkommission wenig.

Aldroubis Anwalt kündigte bereits an, bei einer Ablehnung durch den Grossen Rat Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen zu wollen.

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Kommentare

User #1078 (nicht angemeldet)

Was schreibt den NAU über den Kanton Schwyz?????? Hier gehts um den Thurgau!!!! IHR STÜMPER

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