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Berner Regierung beharrt auf den geltenden Einbürgerungsregeln

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Im Kanton Bern bleibt die Regelung bestehen: Für ein Einbürgerungsgesuch sind zwei Jahre Wohnsitz in derselben Gemeinde erforderlich.

Reisepass
Ausländer im Kanton Bern müssen weiterhin zwei Jahre in derselben Gemeinde wohnen, um den Schweizer Pass zu beantragen. (Symbolbild) - keystone

Wer im Kanton Bern ein Einbürgerungsgesuch stellen will, muss seit mindestens zwei Jahren in der gleichen Gemeinde wohnen. Daran will der Regierungsrat nichts ändern. Er empfiehlt eine Motion von Anna de Quervain (Grüne) zur Ablehnung.

Die heutige Regelung sei «wenig sinnvoll und eine unnötige Hürde», schrieb de Quervain. Ziehe jemand innerhalb des Kantons um, beginne die Frist neu zu laufen. Doch die materiellen Voraussetzungen für die Einbürgerung – etwa eine erfolgreiche Integration und das Vertrautsein mit den hiesigen Lebensverhältnissen – seien nicht abhängig davon, wie lange man in einer bestimmten Gemeinde lebe.

Der Regierungsrat entgegnet, der Grosse Rat habe die bestehende Regel erst 2017 so festgelegt. In der Debatte sei ein Antrag mit dem gleichen Anliegen wie dasjenige der Motion deutlich abgelehnt worden.

Mindestaufenthaltsdauer bleibt strittiges Thema

Der Bund habe die Kantone bekanntlich beauftragt, für Einbürgerungswillige eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren vorzusehen. Er lasse offen, ob diese im Kanton oder in der Einbürgerungsgemeinde erfüllt sein müsse.

Die Kantone Genf, Neuenburg und Waadt kennen heute eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei Jahren im gesamten Kantonsgebiet, so wie es de Quervain fordert. Die Kantone Basel-Stadt, Jura, Schaffhausen und Zürich kennen dieselbe Regelung wie Bern. Alle andere Kantone sehen eine höhere Mindestaufenthaltsdauer vor.

Laut Berner Regierung dürfte es nicht um übermässig viele Fälle gehen, wo ein Wegzug aus der Gemeinde ein hängiges Einbürgerungsverfahren tangiert. In der Regel seien Einbürgerungsgesuche und Wohnsitzwechsel für die Betroffenen planbar.

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Kommentare

User #3412 (nicht angemeldet)

Habe vor 30 Jahren einen Schweizer geheiratet, musste, oder durfte fünf Jahre warten. Nicht verheiratete 10 Jahre.

User #5861 (nicht angemeldet)

Man munkelt, dass man In Deutschland den Pass bereits nach wenigen Stunden erhält.

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