Einbürgerung: Mehrere Kantone bei Sozialhilfe strikter als der Bund
Das Wichtigste in Kürze
- Nach neuem Bürgerrechtsgesetz werden nur noch Ausländer mit C-Ausweis eingebürgert.
- Mehrere Kantone gehen über die Vorgaben des Bundes hinaus.
- Wer sich um einen Schweizer Pass bewirbt, darf etwa keine Sozialhilfe-Schulden haben.
Der Kanton Thurgau hat bei den Anforderungen an die Deutschkenntnisse die höchsten Hürden, wenn es um die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern geht. Auch bei der Sozialhilfe ist der Thurgau strenger als vom Bund vorgeschrieben. Bern und Graubünden sind gar noch strikter.
Müssen Fachdiskussionen verstehen können
Im letzten Dezember machte der Kanton Thurgau Schlagzeilen, als das Parlament die Sprachkenntnisse derart verschärfte, dass dort Einbürgerungswillige künftig die höchsten Anforderungen in der ganzen Schweiz erfüllen müssen.
Der Bund schreibt lediglich das europäische Referenzniveau B1 vor, im Thurgau aber müssen sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 mündlich und B1 schriftlich nachweisen (B2: «Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen.»). In gewissen Kantonen (BS, GR, SO, ZH) reicht schriftlich sogar das Niveau A2, welches eine «elementare Sprachverwendung» vermittelt.
Sozialhilfebezüger müssen erst Geld zurückzahlen
Mit dem revidierten eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz können sich ab 2018 nur noch jene einbürgern lassen, welche über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Zudem dürfen Personen, die in den drei Jahren, bevor sie ein Gesuch stellten, auf Sozialhilfe angewiesen waren, nicht mehr eingebürgert werden – es sei denn, sie hätten das Geld wieder zurückbezahlt.
Bislang wurden sie nur dann nicht eingebürgert, wenn sie zum Zeitpunkt des Gesuchs auf Unterstützung angewiesen waren. Der Thurgau legt neben den verschärften Deutschkenntnissen neu auch fest, dass in den fünf Jahren vor einem Gesuch für Einbürgerung keine Sozialhilfe bezogen werden durfte.
Bern und Graubünden zehn Jahre
Der Regierungsrat verteidigt die neue Regelung als «massvoll». Der Bezug von Sozialhilfe stelle ein Einbürgerungshindernis dar, da die betroffenen Personen nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Wartefrist von fünf Jahren sehen auch die Kantone Basel-Landschaft, Schwyz und Uri vor.
Im Kanton Graubünden und Bern herrschen noch strengere Regeln: Personen, die in den letzten zehn Jahren Sozialhilfe bezogen haben, können sich nicht einbürgern lassen, ausser sie zahlen die Gelder zurück. Auch im Aargau sollen Einbürgerungen erschwert werden.