Eltern und die Grossmutter eines Meitlis müssen sich vor dem Bezirksgericht Aargau verantworten. Im Blut der verstorbenen Dreijährigen wurde Ecstasy gefunden.
Bezirksgericht Aargau
Die Eltern und die Grossmutter müssen sich vor dem Bezirksgericht Aargau verantworten. Das Urteil soll am Freitag folgen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern im Aargau wird vorgeworfen, 2020 ihre Tochter getötet zu haben.
  • Auch die Grossmutter wurde wegen Gehilfenschaft zum Mord angeklagt.
  • Im Blut des verstorbenen Meitlis wurde Ecstasy festgestellt.
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Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Anfang Mai 2020 in Hägglingen AG ihre behinderte Tochter beziehungsweise Enkelin getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten fordert eine Verurteilung der Eltern des Kleinkindes wegen Mordes und eine Bestrafung mit je 18 Jahren Freiheitsentzug.

Wie die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im vergangenen Herbst weiter mitteilte, soll die Grossmutter wegen Gehilfenschaft zum Mord mit fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Zudem seien die drei aus Deutschland stammenden Beschuldigten für je 15 Jahre des Landes zu verweisen.

Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 hatte die Aargauer Notrufzentrale nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Meldung erhalten, die dreijährige Tochter der Anrufenden liege leblos in ihrem Bettchen. Die Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod des Mädchens bestätigen.

Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an. Im Blut des verstorbenen Kindes stellten die Rechtsmediziner laut Staatsanwaltschaft Ecstasy fest. Die Todesursache sei ein «herbeigeführter Sauerstoffmangel».

Angeklagte sind auf freiem Fuss

Nach der Krankengeschichte des verstorbenen Kindes war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen.

Die drei Beschuldigten sassen in Untersuchungshaft. Nach Abschluss der Ermittlungen kamen sie wieder auf freien Fuss. Die Hauptverhandlung am Bezirksgericht Bremgarten ist auf mehrere Tage angelegt. Die Urteilseröffnung ist für den kommenden Freitag vorgesehen.

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