Enkeltrickbetrüger: «Jetzt geht es den Gaunern an den Kragen»

Im Kampf gegen Enkeltrickbetrüger hat sich die Schweiz einem internationalen Netzwerk angeschlossen. Zusammen mit Polen und Deutschland sollen die perfiden Betrüger nun endlich gestoppt werden.

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Cyrill Hüsser von der Staatsanwaltschaft Zürich erklärt gegenüber Nau die Vorteile des «Joint Investigation Teams». - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kampf gegen Enkeltrickbetrüger schliesst sich die Schweiz einem internationalen Netzwerk an.
  • Zusammen mit Polen und Deutschland wollen die Kantone Bern und Zürich dem Problem endlich Herr werden.

662 Fälle von Enkeltrick-Betrug gab es letztes Jahr alleine im Kanton Zürich. Zwischen zwei und drei Millionen Franken ergaunern sich die Betrüger so jedes Jahr. Die meisten Anrufe kommen aus Polen, erklärt Cyrill Hüsser heute an der Jahresmedienkonferenz der Staatsanwaltschaft im Kanton Zürich. Da die Abwicklung vom Telefonat bis zur Übergabe des Betrages meistens nur wenige Stunden dauert, sei der Kampf gegen die operierenden Banden «frustrierend», sagt Cyrill Hüsser von der Zürcher Staatsanwaltschaft.

Noch kein Durchbruch

Die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürichs und des Kanton Berns haben sich aus diesem Grund mit Polen und Deutschland zu einem «Joint Investigation Team» (JIT) zusammengeschlossen. Das ist ein vertraglich abgestütztes Modell, welches der internationalen Verbrechensbekämpfung dient. Der Vorteil: Innerhalb des JIT braucht es keine langwierigen Verfahren für die teils komplizierte und langsame Rechtshilfe.

Das Ermittlernetzwerk gibt es seit 2015, die Kantone Bern und Zürich haben sich vor rund einem halben Jahr angeschlossen. Der grosse Ermittlungserfolg sei bis jetzt aber noch ausgeblieben, meint Cyrill Hüsser gegenüber Nau.ch. Diese Zusammenarbeit sei für die Staatsanwaltschaft noch Neuland.

Zwei Verurteilungen

Im Kanton Zürich gab es seit der gemeinsamen Zusammenarbeit zwei Verurteilungen. Im einen Fall betrug die Deliktsumme 40'000 Franken. Die Betrüger kassierten eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und eine Geldstrafe. Das relativ hohe Strafmass soll präventiv weitere Enkeltrickbetrusgfälle verhindern, so Cyrill Hüsser.

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