Der Energieversorger Energie Wasser Bern (ewb) durfte die in den Jahren 2009 und 2010 an die Stadt Bern abgeführten Gewinne auf die Energietarife aufschlagen.
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Energieversorger ewb darf Gewinne an Stadt Bern zuschlagen. - KEYSTONE/Anthony Anex

Der Energieversorger Energie Wasser Bern (ewb) durfte in den Jahren 2009 und 2010 die abgelieferten Gewinne an die Stadt Bern dem Energietarif zuschlagen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in dem seit Jahren dauernden Rechtsstreit entschieden. Die Sache geht nun zur Neubeurteilung an die eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) zurück.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Energieversorger und der Elcom hat bereits alle Schweizer Gerichtsinstanzen beschäftigt und geht nach dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid des Bundesverwaltungsgericht zurück an den Startpunkt.

Bundesverwaltungsgericht: Reglement als Grundlage

Das Bundesverwaltungsgericht ist nach einer Auslegung zum Schluss gelangt, dass das Reglement Energie Wasser Bern (ewb-Reglement) die Grundlage für die Gewinnerzielung sei und eine Abgabe spezifisch auf dem Tarifbestandteil der Energie vorsieht.

Die Elcom vertrat den Standpunkt, dass die Gewinnablieferung an die Stadt Bern nicht als Abgabe auf dem Energietarif der Jahre 2009 und 2010 erhoben werden dürfe und die daraus entstehende Überdeckung den Endverbrauchern in der Grundversorgung über die künftigen Energietarife zurückzuerstatten sei. (Urteil A-5380/2022 vom 25.10.2024)

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