Gemäss der Nationalen Kommission werden Ausländern bei der erleichterten Einbürgerung zu viele Stolpersteine in den Weg gestellt.
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Aufgeteilt in sechs Kategorien: die Ausländerausweise der Schweiz. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Ausländer hat man auch bei der erleichterten Einbürgerung viele Hürden zu bewältigen.
  • Dies nach der Meinung der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM).
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Wer sich als Ausländer in der Schweiz einbürgern will, bekommt zu viele Stolpersteine und bürokratische Hürden in den Weg gelegt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM).

Von rund 25'000 Personen, die sich erleichtert einbürgern lassen könnten, haben bis Ende 2020 nur 1847 den Schweizer Pass erhalten. Dies teilte die EKM am Freitag mit. Das sei drei Jahre nach Inkrafttreten des Verfassungsartikels eine «ernüchternde Bilanz».

Um die Gründe dafür herauszufinden, hatte das EKM deshalb eine Studie bei den Universitäten Genf und Neuenburg in Auftrag gegeben. Diese belegt nun, dass die Altersgrenze, verschiedene bürokratische Stolpersteine und eine ungenügende Information der betroffenen Personen die erleichterte Einbürgerung erschweren.

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Die ersten Schweizer Pässe wurden 1915 ausgegeben. - Keystone

Problematisch ist etwa, dass Personen der dritten Generation ihr Einbürgerungsgesuch vor dem 25. Altersjahr stellen müssen. Jedoch entstehe bei vielen erst nach Abschluss der Ausbildung oder bei der Gründung einer Familie der Wunsch nach einer Einbürgerung. Die Altersgrenze sei deshalb nicht gerechtfertigt und müsse angepasst werden, schreibt die EKM.

Unmöglich zu beweisen

Zudem ist der Drittgenerationen-Nachweis schwierig zu belegen. Nachgewiesen werden muss etwa: Grosseltern in der Schweiz waren aufenthaltsberechtigt und Vater oder Mutter haben mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht. Sei aber beispielsweise ein Grosselternteil verstorben oder wieder ausgewandert, sei dieser Aufenthalt zum Teil unmöglich zu beweisen, so die EKM.

Zudem könnten viele Eltern wegen des Saisonnierstatus der Grosseltern keine fünf obligatorischen Schuljahre nachweisen, meist aber eine abgeschlossene Berufslehre. Diese werde jedoch nicht anerkannt. Die Kommission fordert deshalb diese «hohen administrativen Hürden» beim Zugang zum Verfahren abzubauen.

EKM fordert proaktives Informieren

Weiter seien lokale Behörden aufgrund der komplizierten Regelungen nicht in der Lage, Einbürgerungswillige kompetent zu beraten. Eine angemessene Beratung sei jedoch notwendig, so die EKM. Betroffene sollten zudem proaktiv informiert und auf die erleichterte Einbürgerung aufmerksam gemacht werden.

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Die erleichterte Einbürgerung hat für die nationale Kommission zu viele Hürden. - AFP/Archiv

Eine höhere Einbürgerungsquote von Personen der dritten Generation wäre mit relativ einfachen Mitteln zu erreichen, kommt die Kommission zum Schluss. Die Kommission sieht vor allem die Behörden in der Pflicht.

Erleichterte Einbürgerung nicht so «leicht»

«Der Wille von Volk und Ständen muss umgesetzt werden. Diese Personen sind ja längst Teil der Schweiz - die Schweiz braucht sie.» So lässt sich Walter Leimgruber, Präsident der EKM, in der Mitteilung zitieren.

Seit Februar 2018 können sich Ausländer, deren Grosseltern in der Schweiz geboren sind und hier leben, erleichtert einbürgern lassen. Das hat das Schweizer Stimmvolk so entschieden.

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