Berner Regierung verteidigt selbständige Einbürgerung von Kindern
Im Kanton Bern sollen sich Minderjährige weiterhin ohne deren Eltern einbürgern lassen können. Dieser Ansicht ist der Regierungsrat. Er ist aber bereit, die Einführung einer kantonalen Altersgrenze zu prüfen.
Das schreibt der Regierungsrat in seiner am Montag publizierten Antwort auf eine Motion von Sandra Schneider (SVP/Biel). Er beantragt, den Vorstoss als Postulat zu überweisen. Schneider kritisiert, dass Minderjährige eingebürgert würden, während deren Eltern oft keine Chancen auf den Schweizer Pass hätten.
Gemäss Bundesrecht ist die selbständige Einbürgerung grundsätzlich ab dem neunten Altersjahr möglich. 2019 gab es im Kanton Bern 483 solche Fälle, 2020 waren es 327.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die bernische Bürgerrechtsgesetzgebung keine Kollektivhaftung für andere Familienmitglieder kenne. Bei jeder gesuchstellenden Person seien die Einbürgerungsvoraussetzungen individuell zu prüfen.
Minderjährige, die sich selbständig einbürgern lassen wollen, seien oft sehr gut integriert. Die meisten seien in der Schweiz geboren und aufgewachsen, die Kinder sprächen denn auch Mundart.
Alle Minderjährigen bis zum vollendeten 18. Altersjahr von der selbständigen Einbürgerung auszuschliessen, wie dies die Motion fordert, wäre für den Berner Regierungsrat «nicht rechtens, nicht sachgerecht und unverhältnismässig lang».
Allerdings räumt er ein, dass Kinder unter zwölf Jahren kaum selbständig auf die Idee kommen, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. «In der Regel dürfte das der Wille der Eltern sein.» Aus diesem Grund möchte der Regierungsrat die Einführung einer Altersgrenze vertieft prüfen.
Eine solche gibt es heute schon in mehreren Kantonen. So lassen sechs Kantone die selbständige Einbürgerung erst ab 16 Jahren zu. Die meisten Kantone - insgesamt 18 - kennen keine kantonale Alterslimite.