Erwin Sperisen muss 15 Jahre hinter Gitter – Rekurs in Strassburg

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Lausanne,

Das Bundesgericht hat die 15-jährige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Polizeichef in Guatemala, Erwin Sperisen, bestätigt.

Erwin Sperisen gelangt nach der Bestätigung der 15-jährigen Freiheitsstrafe durch das Bundesgericht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (Archivbild)
Erwin Sperisen gelangt nach der Bestätigung der 15-jährigen Freiheitsstrafe durch das Bundesgericht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die von der Genfer Justiz ausgesprochene 15-jährige Freiheitsstrafe wurde bestätigt.
  • Erwin Sperisen wurde wegen Gehilfenschaft zu sieben Morden verurteilt.
  • Seine Anwälte wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Die 15-jährige Freiheitsstrafe für Erwin Sperisen, den früheren Polizeichef in Guatemala, ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat das Urteil der Genfer Justiz bestätigt. Sperisens Anwälte haben den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt.

Der Schuldspruch der Strafkammer des Kantonsgerichts Genf gegen den guatemaltekisch-schweizerischen Doppelbürger wegen Gehilfenschaft zu sieben Morden sei nicht zu beanstanden, urteilte das Bundesgericht.

Für die Anwälte von Sperisen haben die Schweizer Justizbehörden elementarste Garantien für einen fairen Prozess mit Füssen getreten. Es bleibe nichts anderes übrig als der Gang nach Strassburg, teilten sie am Donnerstag mit.

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