Ex-Kassiererin der Fondation Beyeler wegen Veruntreuung verurteilt
Die Ex-Kassiererin der Fondation Beyeler wurde wegen Veruntreuung verurteilt. Sie hat fast eine Million Franken in die eigenen Taschen gesteckt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Ex-Kassiererin der Fondation Beyeler wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
- Sie hat fast eine Million Franken in die eigenen Taschen gesteckt.
- Dafür muss sie knapp vier Jahre im Gefängnis absitzen.
Am Freitag hat das Basler Strafgericht eine ehemalige Kassiererin der Fondation Beyeler eine Freiheitsstrafe auferlegt. Sie muss drei Jahre und sieben Monate im Gefängnis verbringen. Grund dafür sei eine mehrfache Veruntreuung der Gelder.
Dazu wurde ihr eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 70 Franken auferlegt. Ausserdem muss die heute 54-jährige Frau der Fondation Beyeler einen Schadenersatz zahlen. In der Höhe von ebenfalls knapp ein Million Franken zuzüglich Zins.
Die Gerichtspräsidentin sah die aufgeführten Delikte des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Veruntreuung, mehrfachen Urkundenfälschung und gewerbsmässigen Geldwäscherei als erwiesen an. Dabei stützte sie sich unter anderem auf Zeugenaussagen. Die befragten Personen hätten glaubhafte Aussagen gemacht. Es gebe keinen Anlass, diese Angaben in Zweifel zu ziehen, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung.
Durch Tricksereien gelang ihr der Betrug
Die verurteilte Angestellt war von 2008 bis 2019 an der Kasse der Fondation tätig, leitete diese ab 2010 auch. Laut Anklageschrift steckte sie sich mindestens 986'126 Franken in die eigene Tasche.
Dabei habe die Beschuldigte mithilfe von Tricksereien Eintrittskarten verkauft, ohne diese über die Kasse zu verbuchen. Des Weiteren habe die Beschuldigte Eintritte doppelt verkauft.
Schliesslich habe sie regulär erfolgte Ticketverkäufe nachträglich zum Teil über die Kassencodes ihrer Mitarbeiter storniert. Und die Beträge der Kasse entnommen. Sie habe über ihre Verhältnisse gelebt, sagte die Gerichtspräsidentin.