Ex-Vizechef von Exit Romandie in Sterbehilfe-Prozess freigesprochen

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Genève,

Das Genfer Berufungsgericht ist der Ansicht, dass der pensionierte Arzt, Pierre Beck, nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hat.

Der Arzt und frühere Vizepräsident der Westschweizer Sektion der Sterbehilfeorganisation Exit, Pierre Beck, bei einem Gerichtstermin in Genf im März 2020. (Archivbild)
Der Arzt und frühere Vizepräsident der Westschweizer Sektion der Sterbehilfeorganisation Exit, Pierre Beck, bei einem Gerichtstermin in Genf im März 2020. (Archivbild) - sda - Keystone/MARTIAL TREZZINI

Das Wichtigste in Kürze

  • Pierre Beck hatte einer gesunden Frau geholfen, mit ihrem kranken Mann zu sterben.
  • Er hatte ihr das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital verschrieben.
  • Dies stelle laut Richter kein durch das Gesetz unter Strafe gestelltes Verhalten dar.

Der frühere Vizepräsident der Sterbehilfe Organisation Exit in der Romandie, Pierre Beck, ist in Genf in einem neuen Urteil freigesprochen worden. Er hatte ein Schlafmittel verschrieben und so einer gesunden 86-jährigen Frau geholfen, mit ihrem kranken Mann zu sterben. Das Genfer Berufungsgericht ist der Ansicht, dass der pensionierte Arzt nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hat.

Die alleinige Tatsache, dass ein Arzt einer gesunden, urteilsfähigen und sterbewilligen Person das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital verschreibe, stelle kein durch das Gesetz unter Strafe gestelltes Verhalten dar, argumentierten die Richter. Über das Urteil berichtete das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS am Montag. Es lag auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Das Genfer Gericht musste sich zum zweiten Mal mit dem Fall von 2017 befassen. Zuvor hatte das Bundesgericht eine Verurteilung von Beck wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz aufgehoben und die Justiz angewiesen, den Fall unter dem Gesichtspunkt des Betäubungsmittelgesetzes zu beurteilen.

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