Bundesgericht

Bundesgericht hebt Urteil in Sterbehilfe-Prozess auf

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Lausanne,

Der Ex-Vize-Präsident von Exit Schweiz Romandie wurde wegen eines Verstosses angeklagt. Nun hat das Bundesgericht die Verurteilung aufgehoben.

Pierre Beck
Pierre Beck, ehemaliger Vize-Präsident von der Sterbehilfeorganisation Exit Schweiz Romandie. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anklage von Pierre Beck wurde vom Bundesgericht aufgehoben.
  • Er wurde wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz verurteilt.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Ex-Vizepräsidenten der Sterbehilfeorganisation Exit Schweiz Romandie wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz aufgehoben. Die Genfer Justiz muss sich unter dem Gesichtspunkt des Betäubungsmittelgesetzes erneut mit dem Fall befassen.

Dies haben die Lausanner Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Pierre Beck hatte 2017 einer gesunden 86-Jährigen geholfen, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben.

Nach Ansicht des Genfer Berufungsgerichts hatte der frühere Arzt gegen das Heilmittelgesetz verstossen: Er entsprach dem Wunsch der 86-jährigen Frau und verschrieb ihr das in Überdosen tödlich wirkende Natrium-Pentobarbital. Das Schlafmittel verabreichte die Frau sich selbst. Beck wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt.

Kommentare

Weiterlesen

Sarco Beihilfe zur Selbsttötung
37 Interaktionen

Mehr in News

Zürich Tram
10 Interaktionen
Swiss Steel
10 Interaktionen

Mehr Bundesgericht

Bundesgericht
2 Interaktionen
Bundesgericht Entscheid freie Ärztewahl
6 Interaktionen
Frauen
15 Interaktionen
horgen
2 Interaktionen

Mehr aus Lausanne

1 Interaktionen
Postauto
27 Interaktionen