Bundesgericht hebt Urteil in Sterbehilfe-Prozess auf
Der Ex-Vize-Präsident von Exit Schweiz Romandie wurde wegen eines Verstosses angeklagt. Nun hat das Bundesgericht die Verurteilung aufgehoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anklage von Pierre Beck wurde vom Bundesgericht aufgehoben.
- Er wurde wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz verurteilt.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Ex-Vizepräsidenten der Sterbehilfeorganisation Exit Schweiz Romandie wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz aufgehoben. Die Genfer Justiz muss sich unter dem Gesichtspunkt des Betäubungsmittelgesetzes erneut mit dem Fall befassen.
Dies haben die Lausanner Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Pierre Beck hatte 2017 einer gesunden 86-Jährigen geholfen, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben.
Nach Ansicht des Genfer Berufungsgerichts hatte der frühere Arzt gegen das Heilmittelgesetz verstossen: Er entsprach dem Wunsch der 86-jährigen Frau und verschrieb ihr das in Überdosen tödlich wirkende Natrium-Pentobarbital. Das Schlafmittel verabreichte die Frau sich selbst. Beck wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt.