Exit prüft Ausschluss der Auslandschweizer von Sterbehilfe
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sterbehilfeorganisation will künftig Auslandschweizer als Mitglieder ausschliessen.
- Derzeit werden die Statuten entsprechend überarbeitet.
- Ein definitiver Entscheid soll an der Generalversammlung 2021 gefällt werden.
Der Vorstand der Sterbehilfeorganisation Exit möchte künftig Auslandschweizer als Mitglieder und damit von der Exit-Sterbehilfe ausschliessen. Er hat die Statuten entsprechend überarbeitet und bis Ende September in die Vernehmlassung geschickt. Den definitiven Entscheid soll 2021 die Generalversammlung fällen.
Exit will künftig nur noch urteilsfähige Personen ab 18 Jahren als Mitglieder aufnehmen, «sofern sie Wohnsitz in der Schweiz haben». Dies geht aus den auf der Webseite der Sterbehilfeorganisation publizierten Revisionsvorschlägen hervor. Zuerst hatte die «NZZ am Sonntag» darüber berichtet. Neu wird auch vorgeschlagen, dass Mitglieder ausgeschlossen werden sollen, sobald sie eine Wohnadresse im Ausland angeben.
Wie Exit-Sprecher Jürg Wiler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte, habe man sich nach reiflicher Überlegung für diesen Vorschlag entschieden. Ausschlaggebend dafür seien bürokratische Hürden in vielen Ländern gewesen, in denen die Sterbehilfe sehr streng gehandhabt werde und verboten sei.
Sehr grosser Aufwand für Exit
Jedes Mitglied habe Anrecht auf Abklärungen für eine Freitodbegleitung. Diese könnten nur mit sehr grossem Aufwand seriös erfüllt werden, wenn ein Mitglied im Ausland wohne, so Wiler.
Grosse Distanzen, eventuell die Zeitverschiebung, das Einholen von Arztzeugnissen und Spitalberichten in fremden Sprachen seien weitere Gründe. Zudem müssten schwerkranke Mitglieder in die Schweiz transportiert werden, da nur hier eine Freitodbegleitung legal durchgeführt werden könne.
Von den rund 130'000 Exit-Mitgliedern leben 2600 im Ausland. 2019 betrafen gerade einmal 5 von insgesamt 862 Freitodbegleitungen Auslandschweizer. Der Vorstand nimmt derzeit laut Wiler Rückmeldungen entgegen. «Je nach Rücklaufstärke» wolle er diese dann in die Revision einfliessen lassen.
Die Sterbehilfeorganisation Dignitas sieht in ihren letztmals im Dezember 2018 revidierten Statuten einen Ausschluss von Auslandschweizern nicht vor. In den Zweckbestimmungen ist von der «Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts gegenüber der Öffentlichkeit sowie Behörden im In- und Ausland» die Rede.
Dazu gehört auch die Unterstützung von Rechtsverfahren im In- und Ausland, sofern sie der Durchsetzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten dienten.