Alpinrechtsexpertin Rahel Müller äussert sich kritisch zu den Anklagen im Zusammenhang mit dem Bergsturz von Bondo.
Bondo GR
Bei einem der grössten Bergstürze in der Schweiz seit über 130 Jahren waren am Piz Cengalo bei Bondo vom 23. August 2017 acht Menschen auf einem Wanderweg ums Leben gekommen. (Archiv) - sda - KEYSTONE/POOL KEYSTONE/GIANCARLO CATTANEO

Eine Alpinrechtsexpertin sieht die Anklagen in Zusammenhang mit dem Bergsturz von Bondo GR kritisch. Wer in den Bergen unterwegs sei, handle eigenverantwortlich, sagte Rahel Müller in der Samstagsausgabe des «Tages-Anzeiger».

Es brauche spezielle Umstände, damit eine rechtliche Verantwortung von Drittpersonen vorliege, erklärte Müller. Im Fall Bondo müsse geprüft werden, ob die Verantwortlichen um die Steinschlaggefahr wussten. Dass bei jedem Risiko Wanderwege geschlossen würden, sieht die Expertin skeptisch. «Dann können wir nicht mehr in die Berge», wird Müller im «Tages-Anzeiger» zitiert.

Verantwortliche des Bergsturzes in Bondo vor Gericht

Die Bündner Staatsanwaltschaft reichte die Anklage erst nach einem nachträglichen Gutachten ein. Angehörige der Opfer des Bergsturzes waren zuvor gegen die Einstellung der Untersuchung bis vor Bundesgericht gegangen. Im Gutachten ist die Rede von «zahlreichen Vorboten», welche das Unglück angekündigt hätten.

Angeklagt sind fünf Personen, unter anderem Mitarbeitende des Bündner Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) und die amtierende Nationalrätin Anna Giacometti (FDP), damalige Gemeindepräsidentin von Bondo. Acht Menschen starben am 23. August 2017.

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