Expertinnen raten zum Heizen, auch wenn es teuer ist
Die Energiekosten bleiben hoch – das dürfte die einen oder anderen beim Heizen zum Sparen bewegen. Expertinnen warnen vor kalten Wohnungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Draussen herrschen wieder Minustemperaturen – damit wird es auch in der Wohnung kalt.
- Wegen der hohen Energiekosten dürften viele jedoch beim Heizen sparen wollen.
- Zwei Expertinnen warnen davor, die Heizung ganz auszuschalten. Es droht Schimmel.
Draussen liegt Schnee und es ist kalt – Zeit, sich in der wohlig warmen Wohnung zurückzuziehen. Eigentlich. Denn für viele Sparfüchse ist klar: Auch drinnen bleibt es bei den hohen Heizkosten eher frostig.
Ganz abschalten sollte man die Heizung jedoch nicht, warnen Expertinnen. Letztes Jahr, als die Energiekosten enorm anstiegen, gab es nämlich vielerorts Schimmel-Alarm, weil die Leute zu wenig heizten.
Rahel Gsponer vom Mieterinnen- und Mieterverband sagt zu Nau.ch: «Ich befürchte, dass es auch diese Saison wieder vermehrt zu Schimmel-Ausbrüchen in den Häusern kommt.»
Denn: «Viele Mieterinnen und Mieter haben mit der letzten Heiz- und Nebenkostenabrechnung eine hohe Nachforderung erhalten.» Die sei zumeist auf die gestiegenen Energiekosten zurückzuführen gewesen.
20 Grad sind «vernünftige» Raumtemperatur
«Die Heizung sollte im Winter trotz Sparwille nicht ganz zugedreht werden. Denn kalte Raumluft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen, wodurch sich mehr Kondenswasser bildet.» Dadurch steige dann die Gefahr von Schimmelbewuchs.
Eine «vernünftige» Raumtemperatur von rund 20 Grad spare Energiekosten und verhindere Schimmelbildung. «Primär sollte aber darauf geachtet werden, dass regelmässig und richtig gelüftet wird. Also Stosslüften anstelle von gekippten Fenstern», rät Gsponer.
Zudem sollte man nach Möglichkeit darauf verzichten, Wäsche in der Wohnung aufzuhängen. Stattdessen sollte man Wasch- oder Trocknungsräume benutzen.
Schimmel kann zu Atemnot führen
Doch warum ist es eigentlich so wichtig, Schimmel zu vermeiden? Kurz: Er ist ungesund.
Allergie-Expertin Sonja Hartmann vom Allergiezentrum Aha sagt zu Nau.ch: «Schimmelpilze führen nebst allergischen Reaktionen zu Reizungen der Atemwege, der Augenschleimhäute und der Haut.» Weiter könne er Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Übelkeit bringen.
Einige Menschen haben gar eine allergische Reaktion: «Die Schimmelpilzallergie äussert sich ähnlich wie eine Pollenallergie mit Schnupfen, tränenden Augen, Husten und Atemnot. Häufig tritt auch Asthma auf.»
Deswegen rät Hartmann, jeden Schimmelbefall rasch und fachgerecht zu entfernen. «Dabei sollte auch die Ursache für die erhöhte Feuchtigkeit geklärt und behoben werden.»
Schimmel kann zu Miet-Zoff führen
Doch auch rechtlich tut man sich einen Gefallen, wenn man Schimmel in der Wohnung vorbeugt. Befälle sorgen nämlich immer wieder für Zoff zwischen Mieter- und Vermieterschaft.
Mietverbands-Rechtsexpertin Gsponer erklärt: «Rechtlich handelt es sich beim Schimmel um einen Mangel am Mietobjekt.» Heisst, dass die Vermieterschaft den Mietenden nachweisen müsste, dass sie dafür verantwortlich sind. «Dieser Nachweis ist regelmässig schwer zu erbringen – auch Fachpersonen kommen häufig zu unterschiedlichen Ergebnissen.»
Gelingt der Vermieterschaft dieser Nachweis nicht vollständig, muss diese die Kosten für die Schimmelbeseitigung grundsätzlich übernehmen.