Fahrverbot: Baden gibt auf – und montiert Blitzer ab!
Die Stadt Baden hat drei Radarfallen an der Schiefen Brücke, dem Stadtturm und der Schartenstrasse abbauen lassen. Nun sind wieder Beamte vor Ort im Einsatz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadt Baden hat Radarfallen an drei Standorten entfernt.
- Ein Gerichtsurteil hatte bereits vor zwei Jahren ihre Abschaltung angeordnet.
- Nun müssen Fahrverbote durch Kontrollen von Beamten vor Ort durchgesetzt werden.
Die Stadt Baden hat ihre drei umstrittenen Verkehrsüberwachungsanlagen abgebaut. Die Anlagen befanden sich an strategischen Punkten der Stadt – der Schiefen Brücke, dem Stadtturm und der Schartenstrasse. Diese waren seit zwei Jahren ausser Betrieb, nachdem ein Gerichtsurteil ihre Rechtmässigkeit infrage gestellt hatte.
Die Entscheidung erfolgte, da die Oberstaatsanwaltschaft das Urteil des Bezirksgerichts Badens bestätigt hatte. Sie stellten fest, dass es keine rechtliche Grundlage für den Einsatz dieser speziellen Art von Verkehrsüberwachungskameras gab.
Regierungsrat Dieter Egli hatte bereits vorher darauf hingewiesen und den Leitern der Regionalpolizeien mitgeteilt: Das automatische Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssystem (AFV) konnte nicht rechtskonform eingesetzt werden.
Sicherheitsvorsteher wollte weiterkämpfen
Trotz dieser juristischen Hürden zeigte sich die Stadt Baden kämpferisch. Der Sicherheitsvorsteher Matthias Gotter äusserte damals gegenüber der «Aargauer Zeitung» seine Entschlossenheit:
«Vielleicht kann man die Kameras umbauen und umrüsten. Wir werden die technischen Möglichkeiten auszuschöpfen versuchen. Denn es gibt auch immer Menschen, die unter verbotenen Durchfahrten leiden. Diese Menschen wollen wir schützen.»
Jetzt hat Baden den Kampf aufgegeben und alle drei Anlagen wurden abgebaut. Martin Brönnimann, Leiter Öffentliche Sicherheit bei der Stadt Baden, bestätigte: «Die Kameras Schartenstrasse, Schiefe Brücke und Stadtturm wurden durch den Lieferanten zurückgebaut; die Geräte hat der Systemlieferant zurückgenommen.»
Er fügte hinzu, dass die Stadt für den Rückbau keine Kosten tragen musste.