Fall von Boppelsen: Verbrecher-Trio vor Zürcher Obergericht
Lebenslänglich für das Verbrecher-Trio aus dem Fall von Boppelsen? Ein Paar und ein Garagist sollen angeblich zwei andere Männer mit Klebeband erstickt haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute Dienstag beginnen die Gerichtsverhandlungen des zweifachen Mordes von 2016.
- Ereignet haben sich die Straftaten in Boppelsen ZH und Utzigen BE.
- Bei den Tätern handelt es sich um ein Paar aus Utzigen und einem Garagist aus Recherswil.
- Die Staatsanwaltschaft fordert für alle Beteiligten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Wegen eines zweifachen Mordes mit Klebeband müssen sich heute Dienstag ein Paar aus Utzigen BE und ein Garagist aus Recherswil SO vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Das Trio soll gemeinsam aus Geldgier zwei Männer erstickt haben.
Bei den drei Beschuldigten handelt es sich um einen Transportunternehmer aus dem bernerischen Utzigen. Sie sollen 2016 zwei Männer ermordet haben, indem sie ihnen Mund und Nase zuklebten und sie qualvoll ersticken liessen.
Das Ehepaar hatte die erste Leiche im Garten vergraben
Das erste Mordopfer war ein Serbe, der dem Haupttäter, dem Transportunternehmer, Geld geschuldet haben soll. Das zweite Opfer war ein Mann aus dem Kanton Zürich, der seinen Lastwagen zum Verkauf ausgeschrieben hatte.
Der Serbe wurde gemäss Anklage unter einem Vorwand ins Haus des Ehepaars gelockt und dort die ganze Nacht gefesselt, geschlagen und schliesslich mit Klebeband erstickt. Dann grub der Haupttäter mit einem Bagger ein Loch im Garten und vergrub die Leiche.
Die zweite Leiche wurde in einem Wald in Boppelsen entsorgt
Den Lastwagenverkäufer sollen die drei Beschuldigten auf dieselbe Art und Weise ermordet haben. Auf einer Probefahrt mit dem Lastwagen sollen sie ihn gefesselt, auf einen Anhänger gebunden und schliesslich ebenfalls mit Klebeband erstickt haben. Seine Leiche entsorgten sie anschliessend in einem Wald bei Boppelsen ZH.
Das Trio flog auf, weil es den Lastwagen nach dem Mord weiterverkaufen wollte und ein Interessent erfuhr, dass er gestohlen worden war. Der Interessent informierte daraufhin die Polizei, welche schliesslich die Leichen in Boppelsen und Utzigen fand.
Staatsanwältin fordert Verwahrung
Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Haupttäter im Dezember 2019 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, ohne Verwahrung. Seine Ehefrau erhielt eine Freiheitsstrafe von 11 und der Solothurner Garagist eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.
Die Staatsanwältin fordert für alle drei Beschuldigten aber lebenslängliche Freiheitsstrafen, für den Haupttäter ausserdem eine Verwahrung. Die Anwälte der drei Beschuldigten wiederum verlangen deutlich mildere Strafen. Der Berufungsprozess in Zürich dürfte zwei Tage dauern.
Das Urteil wird voraussichtlich am 22. Juni eröffnet.