Fall Wilson A. - drei Zürcher Polizisten vor Gericht freigesprochen
Das Bezirksgericht Zürich spricht zwei Polizisten und eine Polizistin frei. Sie haben nicht aus rassistischen Gründen kontrolliert, so das Gericht. Der Fall Wilson A. beschäftigt die Justiz seit 9 Jahren. Dahinter steht die Grundsatzfrage über «Racial Profiling» der Polizei.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Zürich spricht die drei Angeklagten Polizisten frei.
- Der Vorwurf lautete: Gefährdung des Lebens und Amtsmissbrauch.
- Wilson A. hatte geklagt, weil er angeblich bei einer rassistisch motivierten Polizeikontrolle misshandelt wurde.
Das Bezirksgericht Zürich spricht alle drei Polizisten frei. Die drei Angeklagten bekommen eine Entschädigung von je mehreren zehntausend Franken. Der Richter ist der Ansicht, dass die Beweise eindeutig sind. Die Aussagen der angeklagten Polizisten seien stimmig. Es sei schlicht nicht zu glauben, dass der Kläger nur wegen dem Verweigern einer Personenkontrolle von der Polizei mit Reizstoffspray taktiert und gewürgt werde, so der Richter.
Die Kontrolle
Der Fall: Vor neun Jahren wurde Wilson A. nachts kurz vor 1 Uhr im Tram kontrolliert. Er äusserte die Vermutung, dass er wegen seiner Hautfarbe kontrolliert werde. Darauf hin eskalierte die Polizeikontrolle. Die Schilderungen über die Ereignisse gehen auseinander. Wilson A. gibt zu Protokoll, er sei gewürgt worden und mit Reizstoffspray besprüht worden. Dies, obwohl er mehrmals gesagt habe, er trage einen Defibrillator und habe eine Herzoperation hinter sich. Die drei Polizisten hingegen sagen, Wilson A. sei komplett ausgerastet. Das Gericht folgt mit dem Urteil vollumfänglich den Schilderungen der drei Polizisten.
Demo vor dem Gericht
Vor dem Gericht versammelten sich während der Urteilsverkündung mehrere Duzend Personen für eine Kundgebung gegen «Racial Profiling». Viele der Beobachter nahmen an der Urteilsverkündung teil und reagierten mit Ausrufen gegen die Schilderungen des Richters. Tarek Naguib, Unterstützer der «Allianz gegen Racial Profiling», betont, dass rassistisch motivierte Personenkontrollen kein Einzelfall seien (siehe Video). Die Behörden würden nicht sauber gegen die Polizei ermitteln, darum brauche es für solche Fälle eine unabhängige Instanz.