Feuerverbot: Die grosse Übersicht zum Nationalfeiertag

Noëlle Steiner
Noëlle Steiner

Bern,

Nach und nach steigen die Kantone mit ein und erlassen das absolute Feuerverbot. Wo ist das Zündeln im Freien jetzt verboten und wo noch nicht?

Revierförster Christoph Hitz befestigt ein Schild mit der Aufschrift «Feuerverbot Waldbrandgefahr» im Wald von Greppen LU.
Revierförster Christoph Hitz befestigt ein Schild mit der Aufschrift «Feuerverbot Waldbrandgefahr» im Wald von Greppen LU. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In den meisten Schweizer Kantonen gilt ein absolutes Feuerverbot.
  • Heute am Nationalfeiertag sind besonders viele Schweizer davon betroffen.
  • Gegen die Verwirrung hier ein Überblick.

Nachdem am Montag bereits viele Kantone ein absolutes Feuerverbot ausgesprochen haben, zog gestern auch die Ostschweiz nach. St. Gallen, Thurgau sowie Appenzell Inner- und Ausserrhoden haben ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.

Wo gilt das absolute Feuerverbot?

Flammen und Funken sind in den Kantonen St.Gallen, Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Luzern, Schwyz, Uri, Zug, Wallis, Tessin, Graubünden, sowie Ob- und Nidwalden absolut untersagt.

Feuer- und Feuerwerksverbote in der Schweiz, Stand 1. August 2018. Schwarz: Absolutes Feuerverbot im Freien, Grau: Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe, Gelb und Rot: Bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.
Feuer- und Feuerwerksverbote in der Schweiz, Stand 1. August 2018. Schwarz: Absolutes Feuerverbot im Freien, Grau: Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe, Gelb und Rot: Bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe. - Bundesamt für Umwelt BAFU
Erklärung der Feuerverbote gemäss BAFU.
Erklärung der Feuerverbote gemäss BAFU. - Bundesamt für Umwelt BAFU

Grilliert werden darf nur noch auf dem Gasgrill, Feuerwerke dürfen heute am 1. August nicht abgebrannt werden. Das Verbot gilt für sämtliche offizielle und inoffizielle Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.

Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf dem Gasgrill in Gärten und auf Balkonen. Die Kantone rufen aber auch hier zu besonderer Vorsicht auf. Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gasgrills verzichtet werden.

Feuerwerk
Initiativkomitee will lautes Feuerwerk verbieten lassen. - Keystone

«Nur» ein Feuerverbot in Waldesnähe

Ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Schaffhausen, Jura, Waadt und Zürich. Ein bedingtes Feuerverbot in Waldesnähe hat Freiburg, Genf und Neuenburg erlassen. Viele Gemeinden im Kanton Bern und Zürich rufen zudem zum freiwilligen Verzicht auf Feuerwerk auf.

Auf die Verbote reagiert haben auch die Grossverteiler Migros und Coop. In den meisten Kantonen mit Feuerverbot gibt es in den Filialen keine Raketen, Böller, Vulkane und Ähnliches für den 1. August zu kaufen.

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