Finanzbetrüger Florian Homm erhält mindestens 18 Monate Gefängnis

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Lausanne,

Der frühere deutsche Hedgefonds-Manager Florian Homm wurde vom Bundesstrafgericht zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 18 davon auf Bewährung.

Florian Homm
Florian Homm am 16. November 2004 während der Hauptversammlung des Clubs Borussia Dortmund in der Westfalenhalle in Dortmund. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Florian Homm ist ein ehemaliger Hedgefonds-Manager und Finanzbetrüger.
  • Am Freitag wurde er vom Bundesstrafgericht zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • 18 Monate davon sind auf Bewährung.

Der frühere deutsche Hedgefonds-Manager Florian Homm ist am Freitag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Davon wurden 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Ein zweiter Angeklagter erhielt eine 42-monatige Gefängnisstrafe, die anderen beiden Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen.

Homm war weder bei der Urteilsverkündung noch bei der Verhandlung im Januar anwesend. Er wurde ausserdem zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 1000 Schweizer Franken verurteilt. Staatsanwältin Graziella de Falco Haldemann hatte eine Gefängnisstrafe von acht Jahren für den Mann gefordert, der einst als «Finanzikone» galt.

Die Strafkammer sprach den 61-Jährigen wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig. Die Anklage wegen Veruntreuung, Geldwäscherei und Betrug wurde fallen gelassen. Dass die Delikte sich vor sehr langer Zeit ereignet haben, führte zu einer erheblichen Strafreduktion. Auch, dass das Verfahren sehr lange gedauert hat.

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Florian Homm (l) und der frühere BVB-Geschäftsführer Michael Meier. (Archivbild) - Keystone

Der zweite Angeklagte war ein ehemaliger Geschäftsführer eines Treuhänders in Küsnacht ZH. Dieser war nach Angaben seines Anwalts schwer krank und zudem abwesend. Er wurde wegen qualifizierter Geldwäscherei, Urkundenfälschung und betrügerischem Konkurs verurteilt.

Die 42-monatige Freiheitsstrafe ergänzt zwei Strafen von je 2 Jahren aus den Jahren 2017 und 2018. Ausserdem kassierte er 290 Tagessätze zu 350 Franken, verbunden mit einer Teilbewährung.

Die Staatsanwaltschaft hatte 7 Jahre gegen diesen Mann beantragt. Denn er spielte eine wesentliche Rolle bei den finanziellen Arrangements, die es Homm ermöglichten, die veruntreuten Gelder zu verstecken.

Zwei weitere Angeklagte für Geldwäscherei verurteilt

Der dritte Angeklagte war ein ehemaliger Privatbankier. Er wurde wegen qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung zu 24 Monaten Gefängnis und 180 Tagessätzen verurteilt, beides auf Bewährung. Der vierte Mann wurde für die gleichen Delikte zu 20 Monaten Gefängnis und 100 Tagessätzen, ebenfalls beides auf Bewährung, verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte Haftstrafen von drei und zwei Jahren beantragt. Gegen alle Urteile kann Revision eingelegt werden und bei Nichterscheinen der Angeklagten ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

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Das Bundesstrafgericht entzieht Florian Homm verschiedene Gelder. (Archivbild) - Keystone

Das Gericht ordnete die Einziehung verschiedener Gelder an, die Florian Homm und seiner Ex-Frau gehören. Über das Vermögen des ehemaligen Treuhänders wird später entschieden. Dies, um die Interessen Dritter, die durch seinen Konkurs geschädigt wurden, zu berücksichtigen.

Florian Homm wurde vorgeworfen, einen Mechanismus kreiert zu haben, der die Preise von amerikanischen «Penny Stocks» künstlich und täuschend erhöht. Dabei handelt es sich um Wertpapiere von sehr geringem Wert, die an einem unregulierten Markt gehandelt werden.

Der deutsche Financier nutzte eine von ihm gegründete Fondsverwaltungsgesellschaft, um Penny Stocks zwischen den verschiedenen verwalteten Fonds querzuverkaufen. Dies, um deren Kurse und Handelsvolumen sowie den Wert der Fonds zu steigern.

Florian Homm hat sich um 140 Millionen Dollar bereichert

Homm profitierte von dem System in doppelter Hinsicht: als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft. Der Inventarwert bestimmte die Berechnung der Management- und Performancegebühren, die von den Fonds an die Gesellschaft gezahlt wurden. Diese Gebühren wurden in Form von Boni und Dividenden an die Mitarbeitenden und Aktionäre umverteilt.

Der Financier war auch zu 50 Prozent an einer US-amerikanischen Gesellschaft beteiligt, die Geschäfte mit Penny Stocks vermittelte. In dieser Eigenschaft profitierte er auch von den Provisionen, die dieser Broker erhielt. Das Gericht sah eine Bereicherung in der Grössenordnung von 140 Millionen Dollar.

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