Fluglotse zieht Urteil zum F/A-18-Unfall am Sustenpass weiter

Keystone-SDA
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Muttenz,

Ein vom Militärgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Fluglotse zieht das Urteil weiter – ebenso der Ankläger.

FA/18-Unfall
Mit einem F/A-18 flog ein junger Militärpilot 2016 in eine Feldwand am Sustenpass und starb. (Archivibild). - sda - KEYSTONE/ROLI BURKARD

Ein Sprecher der Militärjustiz hat am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht von CH Media bestätigt. Darin heisst es, dass ein vom Militärgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Fluglotse das Urteil weiterzieht. Somit hat das Militärappellationsgericht über den tödlichen FA/18-Unfall von 2016 am Susten zu befinden.

Damals starb ein 27-jähriger Pilot bei einem Trainingsflug. Der Fluglotse, der zu diesem Zeitpunkt in Meiringen BE im Einsatz war, wurde am 9. Januar zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 170 Franken verurteilt. Das Militärgericht 2 kam in Muttenz BL zum Schluss, er habe wegen fehlerhafter Angaben an den Piloten eine Mitverantwortung für den Unfall.

Der Auditor hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und somit eine härtere Strafe für den Fluglotsen gefordert. Er wolle nun das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob er das Urteil vollumfänglich oder nur teilweise weiterziehen wolle, sagte der Militärjustiz-Sprecher weiter gegenüber Keystone-SDA.

Kommentare

Dem Fluglotsen kann definitiv nicht die volle Verantwortung für den Flug der Kampfjetpuloten gegeben werden. Der Kampfjetpilot hat es versäumt die erhaltenen Koordinaten des Towers auf Kartenmaterial zu prüfen, melden und anpassen um im Blindflug nicht in Susten zu prallen. Egal, Susten macht genauso wenig Kompromisse mit Kampfjet, Pilot & Tower wie belämmerte Naivlinge im Covidratten im Laborteststoffe spritzen.

User #3638 (nicht angemeldet)

Für mich als Insider ein typisches Verhalten. Der Fluglotse wird von einem Anwalt vertreten und dieser motivierte ihn, den aufgeklärten Sachverhalt von der nächsthöheren Instanz beurteilen zu lassen. Ist sein Recht - aber es wird ihn nicht nur Aufwand, Zeit und Geld kosten, vielleicht auch das milde Urteil der ersten Instanz, wenn nicht ein Justizirrtum vorliegt.

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