Neue Details im Prozess zum Absturz der F/A-18
Im Prozess zum tödlichen Kampfjet-Absturz 2016 gibt es neue Details. So soll nach Erkennen der fehlerhaft angegebenen Flughöhe Chaos im Tower ausgebrochen sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Der erste Prozesstag des Verfahrens wegen des F/A-18-Absturzes 2016 brachte mehr Klarheit.
- Die für den Absturz mitverantwortlichen Funksprüche des Fluglotsen wurden abgespielt.
- Auch wurden die chaotischen Reaktionen im Tower auf das Erkennen des Fehlers geschildert.
Im seit Donnerstag am in Muttenz BL stattfindenden Prozess zu einem tödlichen Flugzeugabsturz am Sustenpass 2016 gibt es neue Details. So wurden dem «Tagesanzeiger» zufolge nicht nur die Mitschnitte der Funksprüche zwischen Fluglotse und den Piloten der F/A-18 vorgespielt. Auch kamen zwei vorgeladene Zeugen zu Wort.
Der verunglückte Kampfjet-Pilot startete demnach im falschen Startmodus, was ihn zu schwach steigen liess. Sein Leader stieg hingegen zu steil und zu langsam. Im Anschluss gab der Fluglotse dem wegen schlechter Sicht orientierungslosen Piloten eine falsche Flughöhe heraus. Als der Fehler bemerkt wurde, brachen den Zeugen zufolge Chaos und Hektik aus.
Als kurze Zeit später der Flugzeugabsturz bekanntgegeben wurde, brach der betreffende Fluglotse aufgelöst zusammen.
Schwere Vorwürfe gegen Angeklagte
In dem Prozess sind ein Flugverkehrsleiter und ein Militärpilot unter anderem der fahrlässigen Tötung angeklagt. Des Weiteren lautet die Anklage auf fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und auf fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs . Ebenso wie auf fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Material wegen der zerstörten F/A-18.
Das teilte die Schweizerische Militärjustiz bereits am 3. April mit. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Mehrere Anträge der Verteidigung lehnte das Gericht unter dem Vorsitz des zunehmend ungeduldig wirkenden Vorsitzenden Oberstleutnant Markus Hofer ab. So unter anderem den Antrag, die Sachverständigen, die sich im Vorfeld bereits ausführlich geäussert hätten, nicht erneut anzuhören. Hierbei waren sich selbst die Verteidiger der beiden Angeklagten nicht einig.
Dem Antrag, ein damals im Einsatz gestandenes Radarsystem aus dem Jahr 1969 als Beweismittel im Gerichtssaal zu positionieren, wurde stattgegeben.
Keine Daten: Blackbox der F/A-18 zerstört
Zum Unfall kam es am 29. August 2016 beim Kampftraining einer Zweier-Patrouille mit Flugzeugen des Typs F/A-18. Ein 27-jähriger Militärpilot prallte in eine Felswand und starb.
Das Flugzeug und mit ihm der Flight data recorder («Blackbox») wurden vollständig zerstört. Die Untersuchungsrichter konnten also nicht auf die Daten aus dem verunglückten Flugzeug zurückgreifen.
Die Patrouille war vom Militärflugplatz Meiringen BE aus gestartet. Der später Verunglückte wollte seinem vorausfliegenden Leader wegen schlechter Sichtverhältnisse mittels Radar folgen. Die Aufschaltung des Radars auf dasjenige des Leaders sei aber misslungen. Möglicherweise, weil der Leader die Steigflug-Vorgaben für das Startverfahren nicht vollständig eingehalten habe.
Pilot erhält fehlerhafte Angabe zur Flughöhe
Daraufhin habe der noch wenig erfahrene nachfolgende Pilot für weitere Instruktionen Kontakt zum Flugverkehrsleiter in Meiringen aufgenommen.
Der Skyguide-Mitarbeiter habe dem Piloten dann fälschlicherweise eine Flughöhe von 10'000 Fuss (3'048 Meter) vorgegeben. Eine Vorgabe für einen Start in Richtung Westen. Beim vorliegenden Start in Richtung Osten hätte die Mindestflughöhe aber 15'000 Fuss (4'572 Meter) betragen.
Der Pilot schoss sodann nur 58 Sekunden nach der fehlerhaften Anweisung mit seiner F/A-18 in die Felswand. Auf einer Höhe von 3'319 Metern – nur rund elf Meter unterhalb des Grats.
Hauptverhandlung auf vier Tage angesetzt
Der Skyguide-Mitarbeiter von Meiringen habe seinen Fehler zwar bemerkt. Er konnte diesen dem Piloten aber nicht mehr mitteilen: Er hatte ihn vorher angewiesen, auf den Funkkanal der Flugsicherung in Dübendorf zu wechseln.
Die am Donnerstag beginnende Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 in Muttenz ist auf vier Tage angesetzt. Das Urteil soll am 9. Januar veröffentlicht werden.