Freisprüche für Aufseher nach Suizid in Basler Gefängnis
Die drei Aufseher und eine Aufseherin, die wegen des Suizids im Basler Untersuchungsgefängnis vor Gericht kamen, wurden alle freigesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Drei Aufseher und eine Aufseherin eines Gefängnis standen vor dem Basler Strafgericht.
- Wegen des Suizids einer Insassin wurde sie der fahrlässigen Tötung angeklagt.
- Trotz unterlassener Hilfeleistungen wurden die vier nun freigesprochen.
Drei Aufseher und eine Aufseherin des Basler Untersuchungsgefängnisses Waaghof sind vom Basler Strafgericht trotz unterlassener Hilfeleistungen nach einem Suizid einer Insassin vom Anklagepunkt der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die drei männlichen Aufseher bedingte Haftstrafen zwischen sieben und neun Monate Haft beantragt. Für die weibliche Aufseherin hatte sie eine bedingte Geldstrafe gefordert.
Das Gericht sprach trotz des Freispruchs vom Anklagepunkt der fahrlässigen Tötung die vier Gefängnismitarbeitenden nicht von jeglicher Schuld frei. Es sprach von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Abgewiesene Asylbewerberin brachte sich um
Die Aufseherin und die Aufseher hatten es verpasst, den Tod einer abgewiesenen Asylbewerberin aus Sri Lanka zu verhindern. Diese hatte sich im Juni 2018 in einer Überwachungszelle im Basler Untersuchungsgefängnis mit ihrem Trainer-Oberteil zu Erhängen versucht.
Die Strangulierte war erst nach etwa fünf Minuten entdeckt worden. Die Aufseher schnitten die bewusstlose Insassin zwar aus der Schlinge los, liessen sie in einer für die Atmung schwer beeinträchtigenden Lage aber für gut zehn Minuten liegen, ohne dringend angesagte Hilfe zu leisten respektive Reanimationsmassnahmen einzuleiten.