Frühere SBB-Mitarbeiter wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt
Über Jahre hinweg ergaunerten drei SBB-Mitarbeiter mehrere Millionen Franken. Nun wurden die Männer wegen des Betrugs verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei frühere SBB-Mitarbeiter wurden wegen Betrug zu bedingten Haftstrafen verurteilt.
- Die Männer zweigten von der SBB rund 3,2 Millionen Franken ab.
- Mit dem ausbezahlten Geld leisteten sich die Männer Luxusgüter und Haussanierungen.
Das Bundesstrafgericht hat drei frühere Mitarbeiter der SBB zu bedingten Freiheitsstrafen von 15, 17 beziehungsweise 18 Monaten verurteilt. Sie wurden des gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und ungetreuer Amtsführung angeklagt. Ein weiterer Mittäter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die Männer zweigten von der SBB rund 3,2 Millionen Franken ab.
Das Betrugssystem der Verurteilten war relativ simpel. Die vom Mittäter – ein befreundeter Bauführer – ausgestellten falschen Rechnungen wurden über weitere Firmen geleitet. Schliesslich wurden sie von den drei SBB-Angestellten in das Abrechnungssystem des Bahnbetriebs eingeschleust und auch beglichen.
Mehrere 100'000 Franken ergaunert
Über mehrere Jahre und bis längstens im Mai 2012 ertrogen sie so zusätzlich zu ihren Einkommen mehrere 100'000 Franken «Zusatzsalär». Mit dem ausbezahlten Geld leisteten sich die Männer Luxusgüter und Haussanierungen.
Im vorliegenden Fall wurde das abgekürzte Verfahren angewandt. Dabei kooperieren die Beschuldigten, und es wird ein Strafmass zwischen Staatsanwaltschaft und Tätern ausgehandelt.
Das Ergebnis muss schliesslich von einem Gericht gutgeheissen werden – vorliegend ist dies die Strafkammer des Bundesstrafgerichts.