Fünf Beschwerden zu Moutier beim Verwaltungsgericht

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Nach der annullierten Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit von Moutier ist nun das bernische Verwaltungsgericht am Zug.

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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Nach der annullierten Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit von Moutier ist nun das bernische Verwaltungsgericht am Zug. Insgesamt sind fünf Beschwerden eingegangen. Der Entscheid der zweiten Instanz dürfte frühestens Mitte 2019 vorliegen.

Die fünf Beschwerden gegen den erstinstanzlichen Annullierungsentscheid der Regierungsstatthalterin Berner Jura stammen von der Gemeinde Moutier, einer Gruppe von 138 jungen Projurassiern, zwei Gruppen von sechs beziehungsweise drei Beschwerdeführern sowie einer Einzelperson.

Dies gab das Verwaltungsgericht am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt. Bestritten würden sämtliche Punkte des vorinstanzlichen Entscheides. Die Regierungsstatthalterin hatte am 5. November die kommunale Moutier-Abstimmung vom Juni 2017 wegen «gewichtiger Mängel» für ungültig erklärt.

Die erste Instanz rügte insbesondere das Verhalten der Gemeinde Moutier, die unzulässige Propaganda betrieben habe. Dazu kommen weitere Unregelmässigkeiten wie Abstimmungstourismus oder fiktive Wohnsitze. Die Stimmberechtigten sprachen sich im Juni 2017 mit 137 Unterschieden für den Wechsel zum Kanton Jura aus.

Nun befasst sich das bernische Verwaltungsgericht mit dem umstrittenen Annullierungsentscheid der Vorinstanz. Entscheide zu den jeweils über 40 Seiten umfassenden Beschwerdedossiers sei frühestens Mitte 2019 zu erwarten, hiess es weiter. Die Urteile können in der Folge noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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