Für Initiativen: Genf stimmt über tiefere Hürden ab
Am 3. März entscheiden die Genfer, ob sie die Anzahl der benötigten Unterschriften für kantonale Initiativen und Referenden reduzieren wollen.

Die Genferinnen und Genfer entscheiden am 3. März, ob sie die Anzahl der benötigten Unterschriften für ein Zustandekommen von kantonalen Initiativen und Referenden reduzieren wollen. Genf ist der einzige Kanton in der Schweiz, der die Anzahl der erforderlichen Unterschriften an das Bevölkerungswachstum anpasst. Die Schwelle liegt derzeit bei drei Prozent der Stimmberechtigten für eine Total- oder Teilrevision der Kantonsverfassung und bei zwei Prozent für eine Gesetzesinitiative oder ein fakultatives Referendum.
Der Gesetzesentwurf «Für eine den heutigen Realitäten entsprechende Ausübung der politischen Rechte» sieht vor, dass diese Zahlen auf zwei Prozent beziehungsweise 1,5 Prozent gesenkt werden. Auch auf kommunaler Ebene soll die Schwelle gesenkt werden. In absoluten Zahlen stellt Bern die strengsten Anforderungen: Der Kanton verlangt 15'000 Unterschriften (zwei Prozent) für das Zustandekommen einer kantonalen Volksinitiative.
Vergleich mit anderen Kantonen
In absoluten Zahlen stellt Bern die strengsten Anforderungen: Der Kanton verlangt 15'000 Unterschriften (zwei Prozent) für das Zustandekommen einer kantonalen Volksinitiative. Danach folgen Waadt (12'000), Genf (8219) und St. Gallen (8000).
Zürich, der bevölkerungsreichste Kanton des Landes, fordert nur 6000, genauso viele wie Freiburg. Am anderen Ende des Spektrums reichen in Nidwalden 250 Unterschriften aus, um eine Initiative für gültig zu erklären, in Appenzell Ausserrhoden sind es 300. Auch die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Fristen für die Sammlung der Unterschriften sind erheblich.
Besondere Regelungen in einzelnen Kantonen
Während Initianten auf Bundesebene 18 Monate Zeit haben, beläuft sich der Zeitraum im Kanton Nidwalden auf zwei Monate. In den Kantonen Freiburg, Tessin, Waadt, Genf und St. Gallen beträgt die Frist weniger als sechs Monate. In Baselland ist die Zeitspanne mit 24 Monaten am längsten. In Schaffhausen, Obwalden, Schwyz Zug und Appenzell Ausserrhoden gibt es keine Fristen.
In einigen Kantonen gibt es weitere Besonderheiten. In Glarus und Appenzell Innerrhoden gibt es keine kantonalen Initiativen, die zu einer Abstimmung an der Urne führen. Dies, weil diese Kantone noch eine Landsgemeinde abhalten.
Bei der Landsgemeinde kann eine einzige stimmberechtigte Person einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung einreichen. Die Kantone Solothurn, Jura und Graubünden kennen zudem die Gemeindeinitiative, das heisst Gemeinden können eine Initiative lancieren. In Solothurn braucht es zehn, im Jura fünf und in Graubünden ein Siebtel aller Gemeinden.