GDK rät Kantonen je nach Lage zu Maskenpflicht in Läden
Kantone mit hohen Corona-Fallzahlen oder einem beunruhigenden Anstieg von Fällen sollen zusätzliche Massnahmen erlassen, etwa eine Maskenpflicht in Läden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesundheitsdirektorenkonferenz rät Kantonen zu zusätzlichen Massnahmen.
- 18 Kantone gehen bei den Schutzmassnahmen bereits weiter, als dies der Bund vorgibt.
Kantone mit anhaltend hohen Corona-Fallzahlen oder einem beunruhigenden Anstieg von Fällen sollen zusätzliche Massnahmen erlassen, etwa eine Maskenpflicht in Läden. Das empfiehlt der Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK).
Nur bis hundert Personen sollen sich in Bars, Clubs und Diskotheken aufhalten dürfen. Dies, wenn weder der Abstand eingehalten noch das obligatorische Tragen von Masken durchgesetzt werden kann.
Ebenso sollen stark betroffene Kantone auf die von der GDK schon Anfang Juli empfohlene Ausweispflicht in Clubs zurückgreifen.
Ausweispflicht für Clubs in 17 Kantonen
18 Kantone gehen mit ihren Schutzvorschriften bereits weiter als der Bund. Eine Ausweispflicht in Clubs gilt nach der Mitteilung der GDK vom Dienstag in mittlerweile 17 Kantonen. Mehrere Kantone schreiben auch Masken in Läden vor. Oder sie haben die Gästezahl für Veranstaltungen oder in Betrieben stärker beschränkt als der Bund.
Der GDK-Vorstand rät zur Absprache: «Wir empfehlen den Kantonen, die Massnahmen mit ähnlich betroffenen Kantonen und insbesondere mit den Nachbarkantonen zu koordinieren.» So liess sich Präsident Lukas Engelberger zitieren. Ebenso sollen die Kantone die von den Einschränkungen betroffenen Verbände vorgängig informieren.
Die Lage in den Kantonen würde sich teilweise stark unterscheiden. Dass nicht alle Kantone in der Covid-19-Pandemie dasselbe tun, liegt laut Engelberger daran.