Gefängnis auf Bewährung für Wahlbetrug im Wallis gefordert

Keystone-SDA
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Oberwallis,

Ein 31-Jähriger soll mit 15 Monaten Gefängnis wegen Wahlbetrug bestraft werden. Zwei seiner Helfer wurden im Mai zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Eine Person füllt die Wahlunterlagen aus.
Eine Person füllt die Wahlunterlagen aus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staatsanwalt fordert 15 Monate Gefängnis für einen 31-jährigen Walliser.
  • In drei Gemeinden soll er Wahlunterlagen aus Briefkästen gefischt und gefälscht haben.

Der im Wallis wegen Wahlbetrugs angeklagte Schweizer soll mit 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung bestraft werden. Dies hat der Staatsanwalt am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Brig gefordert.

Der Beschuldigte soll im Vorfeld der kantonalen Wahlen 2017 in den drei Oberwalliser Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp Wahlunterlagen aus Briefkästen gefischt und gefälscht haben. Der heute 31-jährige Mann aus dem Oberwallis war zum Zeitpunkt des mutmasslichen Wahlbetrugs Mitglied der SVP. Zwei seiner Helfer wurden im Mai per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Der Hauptangeklagte musste am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Brig erscheinen. Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold geht nach aufwendigen Ermittlungen davon aus, dass der Beschuldigte für die Grossratswahlen sowie den ersten Wahlgang und den zweiten Wahlgang der Staatsratswahlen insgesamt mindestens 199 Wahlzettel gefälscht hat und damit die Wahlen manipuliert hat.

Der Beschuldigte sei planmässig vorgegangen und habe eine grosse kriminelle Energie entfaltet, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag vor Gericht. Eine Geldstrafe sei nicht gerechtfertigt.

Stattdessen forderte der Staatsanwalt, dass der Angeklagte wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Wahlbetrugs zu 15 Monaten Gefängnis mit dreijähriger Bewährungsfrist verurteilt wird. Ausserdem verlangte er eine Busse in der Höhe von 2000 Franken sowie die Übernahme der Untersuchungskosten, die sich auf 41'000 Franken beliefen.

Mit DNA an Briefkästen überführt

Die Verteidigung wies die Vorwürfe des Staatsanwaltes pauschal zurück. Sein Mandant habe zwar Wahlfälschung begangen, seine Handlungen aber nicht geplant. Ausserdem habe er die Wahlzettel nicht gestohlen, um sich zu bereichern.

Zu seiner Entlastung führte er weiter ins Feld, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat körperlich und psychisch angeschlagen gewesen sei. Er habe Medikamente genommen und sei unter Alkoholeinfluss gestanden. Sein Mandant sei in den Hauptanklagepunkten freizusprechen, und die Strafe sei deutlich zu reduzieren.

Der mutmassliche Wahlfälscher war kurz nach den Wahlen im Jahr 2017 festgenommen worden. Die Unregelmässigkeiten waren festgestellt worden, als Bürger den Gemeinden angegeben hatten, dass sie keine Wahlunterlagen erhalten hätten. Bei einer Überprüfung durch die Gemeinden hatten die Betroffenen feststellen müssen, dass in ihrem Namen bereits abgestimmt worden war.

Nach Informationen des «Walliser Boten» verhalf eine umfangreiche Erhebung von DNA-Spuren an insgesamt 16 Briefkästen den Ermittlungen zum Durchbruch. Unter den 178 Spurenträgern stimmte demnach je einer in Brig-Glis, Visp und Naters mit der DNA-Spur des teilweise geständigen Wahlfälschers überein. Die Datenbank zeigte einen Treffer an, der Beschuldigte war bereits vorbestraft.

CSP sieht sich um Sitz betrogen

Der Wahlbetrug könnte das Resultat der Grossratswahlen im Bezirk Brig beeinflusst haben. Die CSP Oberwallis verlor einen Sitz zu Gunsten der SVP. Die Partei verlangt deshalb Korrekturen, falls sich herausstellt, dass sie tatsächlich um den Sitz betrogen worden ist.

Das Kantonsparlament will das Ende des Verfahrens abwarten, bevor es sich dazu äussert. Unmittelbar nach den Wahlen hatte das Kantonsparlament einen Rekurs der SVP gegen das Wahlresultat zunächst abgelehnt und argumentiert, dass die 119 festgestellten Unregelmässigkeiten keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis gehabt hätten.

Auch die Abwahl von Staatsrat Oskar Freysinger (SVP) sei nicht in Frage gestellt. Dieser erhielt 2124 Stimmen weniger als Frédéric Favre (FDP). Die SVP Unterwallis gelangte mit ihrem Rekurs ans Bundesgericht, zog die Wahlbeschwerde aber wieder zurück.

Das Urteil wird voraussichtlich am 7. September eröffnet.

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