Helfer des mutmasslichen Wahlfälschers im Wallis verurteilt

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Sierre,

Die beiden Helfer des mutmasslichen Wahlfälschers im Oberwallis sind per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Gegen den Haupttäter wurde vor dem Bezirksgericht Brig Anklage erhoben.

Im Vorfeld der Grossrats- und Staatsratswahlen sind Wahlzettel manipuliert worden. Jetzt wurden eine Frau und deren Sohn verurteilt, weil sie mithalfen.
Im Vorfeld der Grossrats- und Staatsratswahlen sind Wahlzettel manipuliert worden. Jetzt wurden eine Frau und deren Sohn verurteilt, weil sie mithalfen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 60 Wahlzettel waren 2017 im Oberwallis gefälscht worden.
  • Jetzt sind die Helfer des mutmasslichen Wahlfälschers zu Geldstrafen verurteilt worden.
  • Es handelt sich um eine Frau und deren Sohn.

Die beiden Helfer des mutmasslichen Wahlfälschers im Oberwallis sind per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Gegen den Haupttäter wurde vor dem Bezirksgericht Brig Anklage erhoben, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis am Freitag mitteilte.

Die beiden rechtskräftig verurteilten Personen hätten einen untergeordneten Tatbeitrag geleistet, heisst es in der Mitteilung. Sie seien wegen Gehilfenschaft zur Wahl- und Urkundenfälschung verurteilt worden. Bei den beiden soll es sich um eine Frau und deren Sohn gehandelt haben.

Dem Haupttäter wird vorgeworfen, bei den Waliser Staats- und Grossratswahlen vom März 2017 Wahlzettel manipuliert zu haben. Insgesamt sollen in den drei Oberwalliser Gemeinden Visp, Brig und Naters rund 60 Wahlzettel gefälscht worden sein.

Der mutmassliche Wahlfälscher, ein damals im Oberwallis wohnhafter 30-jähriger Schweizer und SVP-Mitglied, war kurz nach den Wahlen festgenommen worden. Er soll sich wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Wahlbetrug vor Gericht verantworten müssen.

Die Wahlzettel wurden in den Gemeinden Visp, Brig und Naters gefälscht.
Die Wahlzettel wurden in den Gemeinden Visp, Brig und Naters gefälscht. - Keystone

Die Unregelmässigkeiten waren festgestellt worden, als Bürger den Gemeinden angaben, dass sie keine Wahlunterlagen erhalten hätten. Bei einer Überprüfung durch die Gemeinden hätten die Betroffenen feststellen müssen, dass in ihrem Namen bereits abgestimmt worden war.

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