Gefängnis Hooligans: Bis zu drei Jahre Haft für Zürcher Fussballfans
Das Wichtigste in Kürze
- Elf Hooligans wurden nun von dem Basler Strafgericht verurteilt.
- Sie hatten am 19. Mai 2018 in Basel eine Massenschlägerei angezettelt.
Das Basler Strafgericht hat am Montag zehn Zürcher Hooligans wegen einer Massenschlägerei in Basel im Mai 2018 verurteilt. Drei von ihnen müssen ins Gefängnis.
Gefängnis für Hooligans
Gegen einen in Zürich wohnhaften 25-jährigen Syrier verhängte das Basler Strafgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Er wurde verurteilt wegen mehrfach versuchter Körperverletzung, Raufhandels, Landfriedensbruchs und weiteren Delikten.
Der bereits vorbestrafte Mann habe sich brutal und skrupellos verhalten, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsverkündung. Er habe auf eine bereits am Boden liegende Person eingetreten, was sehr feige sei. Das Leben anderer Personen sei ihm gleichgültig gewesen.
Ein 23-jähriger Zürcher Fan erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Ein 31-Jähriger bekam wegen schwerer Körperverletzung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Davon muss er sechs Monate im Gefängnis absitzen.
Gegen sieben weitere Fans des FC Zürich und des Karlsruher SC hat das Basler Strafgericht bedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen. Diese sind in der Höhe von vier bis acht Monaten und teils Geldstrafen. Teils wurden Probezeiten bis zu vier Jahren verhängt. Vom Vorwurf des Raufhandels wurden diverse Zürcher Anhänger freigesprochen, da die Angeklagten in den Beweisvideos nicht klar identifizierbar seien.
Auch FCB-Fans verurteilt
Für die Massenschlägerei im Mai 2018 vor Gericht verantworten mussten sich aber nicht nur Zürcher Fans. Auch zwei Anhänger des FCB Basel waren angeklagt. Ein beteiligter FCB-Fan im Alter von 34 Jahren erhielt wegen Landfriedensbruch eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken. Vom Vorwurf des Raufhandels wurde er freigesprochen, da er gemäss der Gerichtspräsidentin nur Schläge erteilt hat, wenn er angegriffen wurde.
Freigesprochen wurde in diesem Zusammenhang auch ein weiterer FCB-Fan in einem separaten Verfahren. «Im Gegensatz zu den Zürcher Anhängern haben Sie nicht wahllos auf Leute eingeschlagen», so die Gerichtspräsidentin. Der 31-Jährige muss wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes noch eine Busse von 300 Franken zahlen.
Die Hooligans wurden angeklagt, weil es nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Luzern am 19. Mai 2018 in Basel zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen war. Mehrere Dutzend gewalttätige Fans waren darin verwickelt.
Mehrere Beteiligte zogen sich Verletzungen zu und mussten ins Spital eingewiesen werden oder suchten selbst die Notfallstation auf. Etliche konnten noch vor dem Eintreffen der Polizei flüchten.