Gerichtskommision empfiehlt Lauber nicht wieder zu wählen
Die Gerichtskommission empfiehlt dem Parlament, Lauber nicht für eine weitere Amtszeit zu wählen. Am 25. September wird das Parlament entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesanwalt Lauber geriet wegen informeller Treffen mit dem Fifa-Präsident in die Kritik.
- Am 25. September will Lauber wiedergewählt werden.
- Nun hat die Gerichtskommission ihre detaillierten Erwägungen veröffentlicht.
Am 25. September entscheidet das Parlament über die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber. Am Donnerstag hat die Gerichtskommission ihre detaillierten Erwägungen veröffentlicht – und die Stellungnahme des Bundesanwalts.
Die Gerichtskommission empfiehlt dem Parlament, Lauber nicht für eine weitere Amtszeit zu wählen. Das hatte sie Anfang September mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden.
Der Bundesanwalt ist wegen informeller Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino in die Kritik geraten. In seiner Stellungnahme zuhanden der Gerichtskommission verteidigt er diese: Er betont, dass die Fifa in den Verfahren nicht Beschuldigte, sondern geschädigte Privatklägerin sei.
Schweizerische Bundesanwaltschaft: Amtspflichten schwer verletzt
Aus Sicht der Gerichtskommission hat der Bundesanwalt mit den Treffen die Amtspflichten schwer und grob fahrlässig verletzt. Die Kommission beruft sich dabei auf das Urteil des Bundesstrafgerichts. Dieses entspreche der Feststellung einer schweren und grob fahrlässigen Amtspflichtverletzung, schreibt sie im Bericht. Dass sich der Bundesanwalt widerrechtlich verhalten habe, sei inakzeptabel.
Das Bundesstrafgericht hatte beim Bundesanwalt wegen der Treffen Befangenheit festgestellt. Lauber muss deshalb in Fifa-Verfahren in den Ausstand treten, womit diesen die Verjährung droht. Ausserdem stellte das Gericht fest, dass der Bundesanwalt die Strafprozessordnung verletzt habe, weil er die Treffen nicht protokollierte. Zudem sei dadurch die Schweizerische Bundesanwaltschaft in ihrem Ruf bedroht.
Gewaltenteilung gefährdet
Die Minderheit der Gerichtskommission, die Laubers Wiederwahl befürwortet, liest das Urteil anders. Das Bundesstrafgericht beurteile die informellen Treffen ohne Protokollierung nicht als vorsätzliche oder grob fahrlässige schwere Amtspflichtverletzung, schreibt sie. Und das Ergebnis der Disziplinaruntersuchung stehe noch aus.
Aus ihrer Sicht liege somit keine solche Amtspflichtverletzung vor. Gemäss ihren eigenen Handlungsgrundsätzen könnte die Kommission Lauber nur in diesem Fall nicht zur Wiederwahl in die Schweizerische Bundesanwaltschaft empfehlen.
Lauber sieht das Urteil als Folge der Skandalisierung
Lauber selber betrachtet das Urteil des Bundesstrafgerichts auch als Folge der medialen Berichterstattung. Das Gericht habe den Anschein einer Befangenheit gesehen, hält er in seiner Stellungnahme fest. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der monatelangen Skandalisierung der Treffen in den Medien.
Auf welche Seite sich die Mehrheit des Parlaments schlägt, wird sich übernächste Woche zeigen.