Geschäfte in Tourismus-Städten sollen sonntags öffnen können

Keystone-SDA
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Bern,

In Städten soll es in «Tourismuszonen» künftig erlaubt sein, auch am Sonntag Geschäfte zu öffnen. So wie beispielsweise in den Berggebieten.

Kleiderladen
Ein Kleiderladen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Läden in Berggebieten dürfen auch am Sonntag offen haben.
  • Die Ausnahmeregelung soll nun auf städtische Tourismuszonen ausgeweitet werden.
  • Dafür braucht es eine Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz.

Geschäfte in städtischen Tourismusgebieten sollen eine Ausnahmeregelung für Sonntagsarbeit erhalten können. Wirtschaftsminister Guy Parmelin könnte bereits Ende November eine Verordnungsrevision in die Vernehmlassung schicken.

Parmelin habe sich am Donnerstag bei einem Treffen mit den Sozialpartnern über den Stand der Diskussionen informieren lassen und das weitere Vorgehen besprochen, teilte sein Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Samstag mit. Es bestätigte damit einen Bericht im «Blick».

Dabei geht es um eine mögliche Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, welche die Ausnahmen zum Sonntagsarbeitsverbot regelt. Der Gesamtbundesrat hat dabei einen gesetzlichen Spielraum. Er darf sie bewilligen, «sofern die Sonntagsarbeit aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist».

Drei Kantone fordern «Tourismuszonen» wie in Bergkantonen

Im Januar 2022 waren drei Kantone in die Offensive gegangen und hatten auch für Städte «Tourismuszonen» wie in den meisten Bergkantonen gefordert. «In St. Moritz kann man auch am Sonntag seine Skiausrüstung kaufen. Wenn man aber in Zürich seine Badehose vergessen hat, steht man vor verschlossenen Türen», hatte FDP-Regierungsrätin Carmen Walker-Späh damals gesagt.

Seither hätten mehrere Diskussionsrunden auf technischer Ebene zwischen den Behörden und den Sozialpartnern stattgefunden, schrieb das WBF nun. Eine externe Konsultation über die Verordnungsrevision sei bereits für Ende November vorgesehen.

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Ein Laden mit Wintersport-Ausrüstung. - Keystone

Generell sind die Ladenöffnungszeiten kantonal geregelt. Das Sonntagsarbeitsverbot ist dagegen im Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel verankert. Für verschiedene Verkaufsgeschäfte – insbesondere in Berggebieten, in Bahnhöfen oder an Tankstellen – gelten Ausnahmen.

Mit der Anpassung der Verordnung wäre denn auch noch kein Sonntagsarbeitsverbot aufgehoben, hiess es an der Medienkonferenz der Kantone Anfang 2022. Es werde erst die Grundlage gelegt, dass die Kantone mit ihren Gemeinden die Diskussionen führen könnten, wo Tourismuszonen Sinn machten und wie diese ausgestaltet werden könnten.

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Kommentare

User #6184 (nicht angemeldet)

@3733 So..so.. Arbeiten Sie? Läden gibt's seit Jahrzehnten an jedem Bahnhof. Und bestimmt nicht nur in Tourismus Gebieten

User #3733 (nicht angemeldet)

Die Gier nach Geld ist gross.

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