Protest

Gestaltungsplan Deponie Chalberhau eingereicht

Die Zürcher Baudirektion setzt trotz Protesten den Gestaltungsplan für die Deponieerweiterung fest.

Deponie Chalberhau
Die Deponie Chalberhau soll erweitert werden, nachdem Aktivisten im April 2023 dagegen protestierten und das Waldstück besetzten. - KEYSTONE/Michael Buholzer

Die Zürcher Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan für die Erweiterung der Deponie Chalberhau festgesetzt. Die Vergrösserung sei notwendig – diese überwiege das Interesse des Naturschutzes, teilte der Kanton am Freitag mit.

Die geplante Erweiterung der Inertstoffdeponie auf Rümlanger Gemeindegebiet hatte für Proteste gesorgt. Im Frühling 2023 besetzten Aktivisten das betroffene Waldstück zeitweise – die Polizei räumte das Gelände dann nach zwei Wochen.

Das Projekt zur Erweiterung wurde mittlerweile optimiert. Aber auch mit dieser Optimierung «konnten nicht alle Interessen vollumfänglich berücksichtigt werden», heisst es in der Verfügung vom 15. November, mit der der Gestaltungsplan festgesetzt wurde.

Schutz von Alteichen-Lebensräumen vs Abfallwirtschaft

Der Schutz von Alteichen-Lebensräumen, der Schutz des Waldes und der Schutz der Gewässer habe mit den Interessen der Abfallwirtschaft abgewogen werden müssen.

Mit der geplanten Deponieerweiterung könne die Entsorgungssicherheit für mineralische Bauabfälle im Grossraum Zürich für die nächsten 20 bis 30 Jahre sichergestellt werden, steht in der Verfügung. Der Standort «Chalberhau» sei optimal erschlossen und liege nahe an Zürich. Dies verhindere weite Transporte; im Vergleich zu peripher gelegenen Deponien falle der CO2-Ausstoss erheblich geringer aus.

Die Erweiterung der Deponie werde «zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit im Kanton Zürich als zwingend notwendig erachtet», steht in der Verfügung. Dies überwiege das Interesse des Naturschutzes.

Gemeinsame Planung trotz Widerständen

Der Gestaltungsplan wurde gemäss einer Mitteilung des Baudirektion vom Freitag unter Einbezug von Eigentümern, Interessenorganisationen, Umweltverbänden, der Gemeinde Rümlang, der Deponiebetreiberin und den kantonalen Amtsstellen erarbeitet.

Der Gestaltungsplan liegt nun für 30 Tage öffentlich auf. Er tritt daraufhin, sofern keine Rechtsmittel ergriffen werden, in Kraft. Der Gestaltungsplan gilt als Voraussetzung, damit die Gemeinde Rümlang die Baubewilligungen für die Deponieerweiterung erteilen kann.

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User #2040 (nicht angemeldet)

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