Gesundheitsdirektoren empfehlen Ausweispflicht für Clubs und Bars
Damit eine Corona-Infektionskette in einem Club oder einer Bar rückverfolgt werden kann, empfehlen die Gesundheitsdirektoren eine Ausweispflicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesundheitsdirektoren empfehlen Bars und Clubs eine Ausweispflicht.
- Damit eine allfällige Infektionskette rückverfolgt werden könnte.
- Die Kantone Zürich und Bern haben die Ausweispflicht bereits eingeführt.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfiehlt den Kantonen, in Bars und Clubs eine Ausweispflicht einzuführen. Dadurch soll das Rückverfolgen von Infektionsketten sichergestellt werden.
Es zeigte sich, dass die Schutzkonzepte von Bar- und Clubbetreibern zum Teil grosse Mängel aufwiesen oder diese umgangen wurden. Dies schreibt die GDK am Freitag in einer Mitteilung. Das erschwere das Contact Tracing der Kantone.
In Zürich und Bern bereits beschlossen
Mit dem Vorweisen einer Identitätskarte könne sichergestellt werden, dass die korrekten Angaben der Besucherinnen und Besucher erfasst würden. So, dass diese bei Bedarf kontaktiert werden könnten.
Zudem sollte aus Sicht der GDK rechtlich vorgesehen werden, dass Bars und Clubs mit einschränkenden Massnahmen belegt werden könnten. Dies, wenn die Schutzmassnahmen nicht eingehalten oder Personendaten nicht erfasst werden. Die GDK nennt etwa eine erneute Einschränkung der Öffnungszeiten, eine Einschränkung der Personenzahl oder gar die Schliessung eines Betriebs.
Die GDK erlässt die Empfehlungen gestützt auf eine Konsultation unter den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Einige Kantone, so etwa Zürich und Bern, haben in den vergangenen Tagen bereits eine Ausweispflicht beschlossen.