Gesundheitsrisiko bei Grossteil der Lebensmittel mit CBD-Anteil
Nach einer Untersuchung von Schweizer Lebensmitteln mit CBD-Anteil ist klar: 73 von 100 Produkte gelten als «nicht sicher».
Das Wichtigste in Kürze
- Letztes Jahr wurden rund 100 Lebensmittel mit CBD-Anteilen untersucht.
- Da sie die Gesundheit gefährden, wurde für den Grossteil ein Abgabeverbot verhängt.
- Demnach zeigt sich eine «desolate Situation».
Der Verband der Kantonschemiker und Kantonschemikerinnen der Schweiz (VKCS) untersuchte 2021 rund 100 unterschiedliche Lebensmittel. Diese enthalten entweder Cannabis oder Cannabisextrakte und sind durch spezifische CBD-Anpreisungen aufgefallen.
Ein Grossteil der Lebensmittel, die Cannabis oder Cannabisextrakte enthalten und CBD (Cannabidiol) ausloben, sind «nicht sicher». Das haben Kontrollen der Kantonschemiker im letzten Jahr gezeigt. Für 73 von 100 untersuchten Produkten wurde ein Abgabeverbot verfügt.
Von den untersuchten 100 Lebensmitteln wurden 85 beanstandet, wie der VKCS in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. «Für 73 Produkte musste zum Schutze von Konsumentinnen und Konsumenten ein Abgabeverbot ausgesprochen werden. Für diese Produkte kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden – sie sind lebensmittelrechtlich 'nicht sicher'.» 28 Produkte waren gesundheitsgefährdend, sodass Warenrückrufe angeordnet wurden.
Kontrolle der Einhaltung der THC-Höchstwerte
Kontrolliert wurden Nahrungsergänzungsmittel, Hanftees oder sonstige Lebensmittel wie Kaugummis oder Schokolade. Hinzu kamen Produkte ohne klare Zuordnung, die aber dazu bestimmt sind, eingenommen zu werden. Dazu gehören CBD-Öle.
Ziel der Kampagne sei die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit in Bezug auf die Zusammensetzung. Von Relevanz sei insbesondere die Einhaltung der THC-Höchstwerte und unerlaubte CBD-Heilanpreisungen gewesen.
Produkte wie CBD-Öle, die Cannabisextrakte mit hohem CBD-Anteil enthalten, waren demnach am stärksten von Abgabeverboten betroffen: 43 der 46 analysierten Produkte. Die Abgabeverbote und Rückrufe mussten wegen zu hoher THC-Gehalte oder der Verwendung nicht bewilligter Hanfextrakte ausgesprochen werden.
Verbesserung der Situation ist vonnöten
«Die Untersuchungsergebnisse zeigen eine desolate Situation, in der die Marktakteure ihre Selbstkontrolle unzureichend oder gar nicht wahrnehmen». Dies schreibt der VKCS.
In erster Linie seien nun die Inverkehrbringer gefordert, eine Verbesserung der Situation zu bewerkstelligen. An den kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden sei es, dafür zu sorgen, dass dem Konsumentenschutz auch in Bezug auf Hanfprodukte Rechnung getragen werde.