Getrennter Strafvollzug von Jugendlichen und Erwachsenen
Der Bundesrat hat die Verordnung angepasst, die ab 1. Juli 2025 die getrennte Vollziehung von Freiheitsstrafen nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht vorsieht.
Der Freiheitsentzug nach Jugendstrafgesetz und jener nach Erwachsenenstrafrecht sollen nicht gemeinsam, sondern getrennt vollzogen werden. Der Bundesrat hat die Verordnung dafür nach der Vernehmlassung angepasst und auf den 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt.
In der Vernehmlassung stimmte eine Mehrheit dem Entwurf grundsätzlich zu, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Landesregierung nahm aber punktuelle Anpassungen in der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz vor. Künftig soll jemand, der vor und nach Vollendung des 18. Altersjahrs straffällig geworden ist, grundsätzlich in getrennten Verfahren beurteilt werden.
Gleichzeitige Verurteilung nach Jugend- und Strafgesetzbuch
Damit ist es möglich, dass eine Person gleichzeitig zu einer Freiheitsstrafe nach Jungendstrafgesetz und einer nach Strafgesetzbuch verurteilt wird. Ist das der Fall, sollen die Strafen getrennt vollzogen werden.
Wie der Bundesrat schrieb, geschieht das, weil für beide Formen des Freiheitsentzugs unterschiedliche Bestimmungen gelten. Insbesondere im Jugendstrafrecht stehen Schutz und Erziehung der Minderjährigen im Vordergrund. Die geänderte Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Das gebe den Kantonen genügend Zeit für die nötigen Anpassungen, schrieb die Landesregierung.