Gleichberechtigte Sprache in amtlichen Dokumenten des Kantons Genf

Keystone-SDA
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Bern,

Alle offiziellen Dokumente müssen im Kanton Genf künftig in gleichberechtigter Sprache abgefasst sein. Das Kantonsparlament hat am Freitag den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache wählte heute das Gewinnerwort.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache wählte heute das Gewinnerwort. - Keystone

Bedingung ist allerdings, dass die neuen Vorschriften die Lesbarkeit der Gesetze nicht beeinträchtigen dürfen.

Zudem darf die Neuorientierung keine kostspielige Überarbeitung des gesamten Gesetzeswerkes zur Folge haben. Das Projekt will die männliche Dominanz in der Verwaltungssprache beenden.

Allerdings wurde das ursprünglich viel ehrgeizigere Gesetz noch beträchtlich entschärft. Insgesamt sieht es vor, dass die Verwendung neutraler Begriffe bevorzugt werden soll, um der Vielfalt der Realitäten, Geschlechter, Familienstände und Familienmodelle gerecht zu werden.

Wo eine gleichberechtigte Sprache nicht möglich ist, darf die verwendete Formulierung die Lesbarkeit der Dokumente nicht beeinträchtigen. Verboten ist etwa die Verwendung von Schrägstrichen, Klammern, Punkten und Bindestrichen.

Das rechtsbürgerliche Mouvement citoyens genevois (MCG) wehrte sich im Parlament umsonst gegen das Gesetz. Er sei nutzlos, da die Verwaltung bereits die notwendigen Schritte unternommen habe. Zudem sei die gleichberechtigte respektive geschlechtsneutrale Sprache laut der Académie française «eine Gefahr für die französische Sprache».

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