Der 43-jährige deutsche Gotthard-Raser wird seine Strafe in Deutschland absitzen. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG).
2014 fuhr der 43-jährige Deutsche mit viel zu hoher Geschwindigkeit durch den Gotthard-Tunnel.
2014 fuhr der 43-jährige Deutsche mit viel zu hoher Geschwindigkeit durch den Gotthard-Tunnel. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gotthard-Raser muss seine Strafe nun doch in Deutschland absitzen.
  • Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
  • Der 43-jährige Deutsche wurde von einem Schweizer Gericht verurteilt.
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Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat entschieden, dass ein in der Schweiz verurteilter Raser seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss. Die Vollstreckung des Urteils gegen den deutschen Staatsbürger sei zulässig, teilte das OLG am Mittwoch mit. Der heute 43-Jährige überholte im Jahr 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel. Bei einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei fuhr der Mann anschliessend mit bis zu 200 Stundenkilometern.

Der Raser wurde deshalb in Abwesenheit von einem schweizerischen Gericht wegen «Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln» zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon hätte er zwölf Monate verbüssen sollen.

Da der Verurteilte in Ludwigsburg wohnt, stellte das Schweizerische Bundesamt für Justiz bei den deutschen Behörden den Antrag, dass diese die Strafe gegen den Mann vollstrecken. Das hatte das Landgericht Stuttgart im März zunächst abgelehnt, da das Verhalten des Autofahrers in Deutschland nur als Ordnungswidrigkeit zu werten sei. Das Oberlandesgericht hob diesen Beschluss nun auf. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig.

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