Ein 60-Jähriger aus Grenchen SO kassierte aufgrund eines geschenkten, jedoch gestohlenen E-Bikes eine bedingte Geldstrafe von 5000 Franken.
e bike stromer
Ein geschenktes E-Bike hat sich als Hehlerware herausgestellt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann (60) aus Grenchen SO wurde wegen eines geschenkten E-Bikes verurteilt.
  • Es stellte sich heraus, dass das Velo gestohlen war.
  • Das Urteil mit einer bedingten Strafe von 5000 Franken ist rechtskräftig.
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Ein Mann aus Grenchen SO erhielt im Juni 2023 ein E-Bike der Marke «Stromer ST2» geschenkt. Der Neupreis beträgt etwa 6000 Franken. Er hatte jedoch keinen Verdacht, dass etwas nicht stimmte, wie «Bärn Today» berichtet.

Sein Missgeschick erfuhr der 60-Jährige erst im April 2024 in einem Sportgeschäft in Grenchen SO. Ein befestigtes Schloss, der fehlende Fahrzeugausweis, kein Passwort, keine Quittung und kein Schlüssel – all das machte die Mitarbeiter aufmerksam und liess sie vermuten, dass das E-Bike gestohlen war.

Busse wegen geschenktem E-Bike

Es wurde festgestellt, dass das an den Mann aus Grenchen SO «verschenkte» Fahrrad in Wirklichkeit im Kanton Bern im Juli 2021 gestohlen wurde.

Der Mann hätte ob des hohen Neuwerts von 6000 Franken «misstrauisch werden müssen». Denn nur sehr selten im Leben erhält man etwas derart Wertvolles geschenkt.

Wurde dir schon mal das E-Bike geklaut?

Der Strafbefehl fiel laut «Bärn Today» schliesslich heftig aus: Er umfasste eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen oder nahezu 5000 Franken. Zudem wurde er zur Deckung der Verfahrenskosten mit weiteren 400 Franken belastet.

Die Rechtskraft des Strafbefehls wurde festgestellt, da keine Einsprache eingereicht wurde.

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