Coop

Grossverteiler halten sich nicht an Sortimentsbeschränkung

Nicola Aerschmann
Nicola Aerschmann

Bern,

Während der Corona-Pandemie dürfen Geschäfte nur Güter des täglichen Gebrauchs verkaufen. Die Grossverteiler Coop und Migros halten sich offenbar nicht daran.

Migros
Eigentlich dürften nur Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Lebensmittel verkauft werden. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuell dürfen in der Schweiz nur Güter des alltäglichen Gebrauchs verkauft werden.
  • Die beiden Grossverteiler Migros und Coop halten sich offenbar nicht daran.
  • Das zeigen Testkäufe mit versteckter Kamera.

Wegen der Corona-Pandemie gilt für die Läden in der Schweiz eine Sortimentsbeschränkung. Nur Lebensmittel oder andere Güter des täglichen Gebrauchs dürfen in dieser Zeit verkauft werden. Trotzdem halten sich zum Beispiel Migros und Coop nicht daran, wie ein Beitrag von «Tele M1» zeigt.

Mit versteckter Kamera konnten Reporter bei den Grossverteilern mehrmals eigentlich gesperrte Waren kaufen. Auf Anfrage von «Tele M1» erklärt Migros: «Wenn jemand vorsätzlich in ein gesperrtes Regal greift und die Ware beim Self-Checkout bezahlt, können wir das nicht verhindern.»

Allerdings: Auch an bedienten Kassen seien die Reporter nicht auf die verbotenen Produkte angesprochen worden. Das gesperrte Sortiment wurde offenbar weder bei Coop noch bei Migros im Kassensystem blockiert.

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