Grünes Licht für Verkauf von Kampfjets an die Schweiz
Das US-Aussenministerium erteilt den Rüstungsfirmen die Erlaubnis, neue Kampfjets an die Schweiz zu verkaufen. Diese könnten teurer werden als gedacht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das US-Aussenministerium hat den Rüstungsfirmen die Verkaufserlaubnis erteilt.
- Der Kauf neuer F/A-18 würde den vom Volk bewilligten Zahlungsrahmen überschreiten.
- Deutlich günstiger wären die Tarnkappenbomber F-35.
Nach dem knappen Ja zu neuen Kampfjets hat das US-Aussenministerium den Rüstungsfirmen die Verkaufserlaubnis erteilt. Der Kauf neuer F/A-18 würde den vom Volk bewilligten Zahlungsrahmen überschreiten. Einzig der Tarnkappenbomber F-35 würde sich im vorgegebenen Budgetrahmen von 6 Milliarden Franken bewegen.
Kaj-Gunnar Sievert, Kommunikationschef im Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) bestätigte am Freitag Informationen der Zeitungen von Tamedia und CH Media.
F/A-18 würde das Budget übersteigen
Die F/A-18 Super Hornet würden den Schweizer Steuerzahler gemäss den Vorstellungen des Herstellers Boeing 7,452 Milliarden Dollar kosten. Zum Tageskurs umgerechnet sind das 6,847 Milliarden Franken. Das Boeing-Paket umfasst 36 vollausgerüstete Super Hornet und vier leere.
Deutlich günstiger wären 36 vollausgerüstete und vier leere Tarnkappenbomber F-35 von Lockheed Martin. Nach den Vorstellungen der Amerikaner sollen sie 6,58 Milliarden Dollar kosten oder 6,04 Milliarden Franken.
Das angebotene neue Boden-Luft-Abwehrsystem Patriot soll gemäss der Veröffentlichung des Aussenministeriums 2,2 Milliarden Dollar (gut 2 Milliarden Franken) kosten. Dafür würde die Schweiz 70 Lenkwaffen des Typs Patriot MIM-104 E erhalten.
Preis der Kampfjets wird sinken
Sievert sagt, dass die Kongressbenachrichtigung die maximale Menge an Rüstungsgütern und den Dollarbetrag festlegt, welchen die USA einem Partner anbieten. Für die Schweiz bedeute das, dass der Verkaufspreis nach den abschliessenden Verhandlungen geringer sein wird, als in der Kongressmitteilung publiziert.
In den USA ist das Aussendepartement gesetzlich verpflichtet, den Kongress über Rüstungsgeschäfte zu informieren.