Eine happige Strafe muss ein Verkehrssünder zahlen, der durch sein unachtsames Drängelverhalten im Gubristtunnel einen Unfall verursachte.
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Der Autofahrer wechselte rücksichtslos die Spur und drängte sich zwischen zwei Autos. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein etwa 60-jähriger Autofahrer stand kürzlich vor dem Bezirksgericht Dietikon.
  • Er hatte sich zwischen zwei Fahrzeuge gedrängt – dann folgte ein Auffahrunfall.
  • Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Busse von 4400 Franken.
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Am Bezirksgericht Dietikon wurde ein Fall von riskantem Fahrverhalten verhandelt, der sich im Gubristtunnel ereignete. Der etwa 60-jährige Beschuldigte behauptete, sich nicht an die genauen Vorkommnisse erinnern zu können.

Durch Videoaufnahmen und technische Analysen lagen detaillierte Beweise gegen ihn vor. Der Unfall ereignete sich vor über drei Jahren, wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet.

Drängler-Aktion mit Folgen

Nach Ansicht der Anklage befand sich der Beschuldigte auf der Normalspur im Gubristtunnel und fuhr mindestens 38 km/h.

Danach wechselte er auf die Überholspur. Dort schloss er auf das vorausfahrende Fahrzeug übermässig nahe auf. Lediglich etwa 5,4 Meter hätten die beiden Vehikel getrennt. Zugleich betrug der Abstand zum nachfolgenden Auto knapp 11 Meter.

Insgesamt hatte die Lücke, in die der Drängler sich quetschte, gerade mal eine Grösse von 18 Metern. Plötzlich bremste das Fahrzeug vor dem Beschuldigten.

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Der Gubristtunnel. (Archivbild) - keystone

Der Angeklagte konnte ebenfalls bremsen, jedoch kollidierte das nachfolgende Auto mit seinem Heck. Und schob sein Fahrzeug in das vor ihm fahrende.

Strafantrag der Staatsanwaltschaft

Der Beschuldigte verursachte laut der Staatsanwaltschaft sowohl grobe als auch einfache Verletzungen der Verkehrsregeln. Daher forderte sie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 150 Franken. Zudem verlangte sie eine Busse von 2100 Franken.

Der Verteidiger des Beschuldigten ging im Sinne seines Mandanten auf Konfrontationskurs und forderte einen vollständigen Freispruch. Er wies gemäss «Limmattaler Zeitung» darauf hin, dass der Beschuldigte gebremst und den Unfall letztlich nicht verursacht hatte.

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Als weitere Begründung verwies der Verteidiger darauf, dass die Videoaufnahmen und deren Auswertung als Beweis unzulässig seien. Die gesetzlichen Grundlagen für die Weitergabe der Daten hätten gefehlt.

Gerichtsentscheidung

Trotz der Angriffe der Verteidigung entschied das Gericht auf schuldig. Der Angeklagte erhielt eine Geldbusse in Höhe von 4400 Franken plus Übernahme der Gerichtskosten.

Die Aufnahmen seien rechtmässig erstellt und verwendet worden. Jedoch habe es sich nur um ein leichtes, kein grobes, Vergehen gehandelt.

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