Handelsgericht weist Schadenersatzklage gegen Amag und VW ab
Das Zürcher Handelsgericht erteilt Schadensersatzforderungen im Zuge des Abgas-Skandals gegen die Amag und VW eine Absage.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Handelsgericht weist Schadensersatzforderungen gegen die Amag und VW ab.
- Diese waren im Zuge des Abgas-Skandals erhoben worden.
- Der Stiftung für Konsumentenschutz als Klägerin fehle die Handlungsfähigkeit.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hatte eine Schadenersatzklage für rund 6'000 Autobesitzer eingereicht. Begründet wurde der Schadenersatz damit, dass die Autos beim Verkauf als umweltfreundlich angepriesen worden seien, was sie eigentlich nicht waren.
Darum seien sie von vornherein überteuert gewesen. Wegen der Manipulationen der Abgasvorrichtungen hätten die Wagen auf dem Occasionsmarkt zusätzlich an Wert verloren.
Dabei ging es der SKS auch darum, in der Schweiz Sammelklagen zu ermöglichen. Zudem wollte sie ein entsprechendes Signal an die Politik schicken. Zumindest vor Gericht konnte nun die SKS ihr Ziel nicht erreichen: Das Handelsgericht sprach der SKS die Möglichkeit ab, solche Sammelklagen einzureichen.
Fehlende Handlungsfähigkeit
Die Klägerin stelle sich bei der Klage als eigentliches Inkassovehikel zur Verfügung und gehe damit ein erhebliches Risiko ein. So hiess es in dem Urteil vom 6. Dezember.
Ein solches Vorgehen sei durch den Stiftungszweck der Klägerin aber nicht gedeckt. Daher fehle der SKS die Handlungsfähigkeit.
Darüber hinaus bestünden weitere Nichteintretensgründe, schrieb das Gericht. So sei das Handeln für Unternehmen und Einzelunternehmen, die Geschäftsautos erworben hätten, ebenfalls nicht im Stiftungszweck der Klägern enthalten. Auch die örtliche Zuständigkeit der Klage gegen VW sei nicht gegeben.
Das Gericht erlegte der Stiftung für Konsumentenschutz Gerichtskosten von 120'000 Franken auf. Es verpflichtete sie zudem, der Amag eine Parteientschädigung von 33'000 Franken zu bezahlen sowie VW eine Entschädigung von 135'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Amag zeigt sich zufrieden
Die Amag begrüsste den Entscheid des Handelsgerichts in einer Mitteilung vom Dienstag. Damit folge das Handelsgericht der Beurteilung der Amag, dass die SKS nicht klageberechtigt sei. Und dass die Klage auch inhaltlich nicht begründet sei.
Die SKS hatte zwei Klagen gegen Amag und VW auf den Weg gebracht: Einerseits die erwähnte Schadenersatzklage, andererseits eine Feststellungsklage. Mit dieser war die Stiftung bereits vor Bundesgericht gescheitert.
Mit der Klage wollten die Konsumentenschützer erreichen, dass ein Schweizer Gericht die Widerrechtlichkeit der Abgasmanipulation von VW feststellt. Das Handelsgericht hatte im Sommer vergangenen Jahres entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Feststellungsklage nicht gegeben seien. Es hat sie gar nicht angenommen. Die Bundesrichter wiesen schliesslich auch die Beschwerde der SKS gegen das Urteil ab.
Begründet wurde die Abweisung vom Handelsgericht unter anderem mit dem fehlenden Feststellungsinteresse. Die SKS konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass die Manipulation der Fahrzeuge auch nach Bekanntwerden des Skandals nach wie vor als Täuschung wirkt.