2000 Stangen Zigaretten hat ein Mann über Monate aus einem Verteilzentrum geklaut. Damit wollte er seine immensen Schulden tilgen. Nun muss er in den Knast.
Zigaretten Stangen Diebstahl
Ein 26-Jähriger aus dem Hinterthurgau hat über Monate insgesamt 2000 Stangen Zigaretten aus einem Verteilerzentrum in Frauenfeld geklaut und verkauft. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 26-Jähriger hat aus einem Verteilzentrum rund 2000 Stangen Zigaretten geklaut.
  • Der Wert der Ware beläuft sich auf über 150'000 Franken.
  • Der Beschuldigte wollte damit seine hohen Schulden abbezahlen.
  • Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte den Mann nun zu einer Gefängnisstrafe.
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Ein 26-jähriger Kosovare hat aus einem Verteilzentrum in Frauenfeld TG rund 2000 Stangen Zigaretten im Wert von 158'860 Franken geklaut. Er verkaufte die Beute, um damit seine Schulden zu bezahlen. Nun musste sich der Mann, der im Hinterthurgau lebt, vor Gericht verantworten, worüber die «Thurgauer Zeitung» berichtet.

Die Anklage am Frauenfelder Bezirksgericht lautete auf gewerbsmässigen Diebstahl und Hausfriedensbruch. Da der Beschuldigte bereits vorbelastet war, kam er um eine Gefängnisstrafe nicht herum.

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Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte den Dieb zu einer Freiheitsstrafe. (Archivbild) - sda - Bezirksgericht Frauenfeld

Gemäss der Zeitung wurde der Kosovare zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. 12 Monate davon sind vollziehbar – so lange muss er also wirklich im Gefängnis verbringen.

Angeklagter wollte mit Diebstahl 414'000 Franken Schulden tilgen

Der Beschuldigte arbeitete in dem Verteilzentrum. Als Spengler hatte er Zugang zum Kommissionierungslager mit den Zigaretten. Mehrere Male entwendete er dort schachtelweise Zigaretten – mal nachts, mal tagsüber.

Vor Gericht zeigte er sich reuig und geständig. Mit dem Erlös wollte der Angeklagte seine beträchtlichen Schulden von 414'000 Franken tilgen. Sein Spenglerlohn reichte dafür nicht aus, wie er gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärte.

Weil Härtefallklausel greift: keine Abschiebung in den Kosovo

Der Schuldenberg wächst nun vorerst weiter. Zur Haftstrafe kommt nämlich noch eine hohe Geldstrafe hinzu: Inklusive Gebühren, Strafen und Anwaltskosten beläuft sich die Rechnung auf mehr als 27'000 Franken.

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Immerhin: Der Kosovare darf in der Schweiz bleiben. Einen Landesverweis erteilte das Gericht nicht. Da der Beschuldigte in der Schweiz geboren wurde, greift die Härtefallklausel. Zudem ist Deutsch seine Muttersprache und seine Familie sowie die Verlobte leben vor Ort.

Der Richter erklärte dem Beschuldigten aber auch: «Sie dürfen sich nun nichts mehr zuschulden kommen lassen.» Beim nächsten Vergehen drohe die Abschiebung.

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