Aargauer Gemeinde muss Schulleiterin 50'000 Franken nachzahlen
Monatelang leistete eine mittlerweile pensionierte Schulleiterin im Aargau Überstunden. Eine Auszahlung lehnte die Gemeinde ab – bis die Frau vor Gericht zog.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Aargauer Schulleiterin leistete in acht Monaten 1022 Überstunden.
- Dafür verlangte sie von der Gemeinde 106'000 Franken.
- Als diese die Forderung ablehnte, zog die Frau vor Gericht.
Eine ehemalige Co-Schulleiterin aus dem Aargau hat einen juristischen Sieg errungen. Nachdem sie monatelang Überstunden geleistet hatte, wurde ihr eine Entschädigung von der Gemeinde erstmals verweigert.
Um ihre Forderung durchzusetzen, musste sie vor Gericht gehen, berichtet die «Aargauer Zeitung». Nun stehen ihr 50'000 Franken zu.
Die Frau hat ihre Forderung kurz vor ihrer Pensionierung eingereicht. Für 1022 Überstunden, die sie zwischen August 2020 und März 2021 geleistet hatte, verlangte sie 106'000 Franken. Dies lehnt die Gemeinde ab – sowie den Vorschlag der Schlichtungskommission für Personalfragen die Hälfte zu zahlen.
Daraufhin kam es im August zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, das nun sein schriftliches Urteil publiziert hat.
Gemeinde zum Zahlen verpflichtet
Gutgeheissen wurde die Klage nur teilweise – dennoch ist dies für die Schulleiterin ein Gewinn. Die Gemeinde wurde dazu verpflichtet, ihr netto rund 43'000 Franken sowie 3000 Franken an Sozialversicherungsbeiträgen zu zahlen. Mit einem Zinssatz von 5 Prozent erhöht sich der Nettobetrag auf über 50'000 Franken.
Darüber hinaus muss die Gemeinde auch Gebühren von 5562 Franken und Anwaltskosten in Höhe von 13'500 Franken tragen.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Aber das Gericht erachtete es als plausibel, dass die Frau öfters über 10 Stunden pro Tag gearbeitet hat. Teils sogar über 12 Stunden, sagten Zeugen aus.
Die Co-Schulleiterin war in der Gemeinde zu 80 Prozent angestellt. Ihr unterstellt waren insgesamt 33 Lehrpersonen. Als die Schulverwaltung unterbesetzt war, arbeitete sie laut eigenen Angaben wiederholt von ungefähr 6 bis 23 Uhr.
Gemeindeammann soll nichts gewusst haben
Der Gemeindeammann behauptet, nichts von der Situation gewusst zu haben. Doch die Schulpflege, die als Anstellungsbehörde im Februar 2021 vom Gemeinderat abgelöst wurde, genehmigte für 2020 329 Überstunden. Und sie sprach für 2021 eine Anordnung der Überstunden aus. Eine Kopie des Protokolls wurde dem Gemeindeammann damals vorgelegt.
Auch informierte ihn eine Mitarbeiterin des Bildungsdepartements, dass die Schulpflege die Anweisung zur Auszahlung gegeben hat. Die Überstunden-Anordnung der Schulpflege 2021 beliess er unangetastet.
Abschliessend sagten fünf Mitglieder der Schulpflege vor Gericht aus. Laut ihnen hätte die Schulleiterin mit Sicherheit mehr als ihr normales Pensum geleistet.
Sie habe sich voll für die Schule eingesetzt – und so einen hohen Standard gewährleistet. Die Frau wurde ausserdem als ausserordentlich engagiert und initiativ beschrieben. Ihr hoher Arbeitsethos gehöre anerkannt.